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Berechnungsfunktion in ElsterOnline

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    Berechnungsfunktion in ElsterOnline

    Hallo zusammen,

    ich habe ein Verständnisproblem bei ElsterOnline, welches sich durch die errechneten Werte der Berechnungsfunktion ergibt.

    Wir haben für 2021 die Steuerklasse 4 mit Faktor gewählt, umso einer Nachzahlung zuvor zu kommen. Da mich jetzt bei der
    eigentlichen Steuererklärung ein hoher Nachzahlungsbetrag erwartet hat, habe ich in ElsterOnline ein neues Formular
    angelegt. Hieran habe ich jegliche Angaben wie Fahrtkosten etc. weggelassen und lediglich die errechneten Werte aus dem
    Steuerklassenrechner-Ministerium eingetragen.

    Jetzt bekomme ich laut Berechnung eine Nachzahlung von ca. 2000Euro angezeigt. Das Steuerklassenmodell mit 4 Faktor
    ist doch gerade vorgesehen, um Nachzahlungen zu vermeiden. Müsste demnach nicht gerade in meinem konstruierten Fall
    weder Nachzahlung noch Erstattung als Ergebnis herauskommen? (OK, minimale Abweichung könnten sein)

    Vielen Dank


    Gruß

    #2
    Hast du die Anlage Vorsorgeaufwand vollständig ausgefüllt ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nein, ich wollte in meinem konstruierten Fall ein unverfälschtes Ergebnis erhalten. Anlage Vorsorgeaufwand habe
      ich daher außen vor gelassen.

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        #4
        Zitat von Hennesder8e Beitrag anzeigen
        Nein, ich wollte in meinem konstruierten Fall ein unverfälschtes Ergebnis erhalten. Anlage Vorsorgeaufwand habe
        ich daher außen vor gelassen.
        Welchen Sinn soll das machen? Der Faktor für IV wird so berechnet, dass die LSt im Idealfall der ESt entspricht, Dabei werden natürlich die absetzbaren Beiträge zur Sozialversicherung berücksichtigt. Ich kann mir auch einen Loch in den Tank von meinem Auto bohren und wundern, dass ich viel mehr verbrauche, als im Prospekt steht.

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          #5
          Anlage Vorsorgeaufwand habe ich daher außen vor gelassen.
          Womit du das Ergebnis natürlich massiv verfälscht hast.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            OK,

            das war der entscheidende Hinweis das der Fehler mal wieder vor dem Rechner zu suchen war, ich habe die Fehler gefunden

            Ich werde die richtige Steuererklärung nachher nochmal überarbeiten und bin jetzt erstmal guter Dinge, das dann ein plausibles Ergebnis herauskommt

            Vielen Dank

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              #7
              Hallo,

              nutze den Bescheinigungsabruf und spar dir so unsinnige Basteleien
              Gruß FIGUL

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                #8
                Ja, das werde ich Zukunft auch tun

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                  #9
                  Zitat von Hennesder8e Beitrag anzeigen
                  Ja, das werde ich Zukunft auch tun
                  Hallo,

                  Du brauchst nur den Abrufcode und den Freischaltcode für deine Frau, dann kannst du schon starten.
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    Nach der einmaligen Freischaltung der Ehefrau vergehen bis zu 2 Tage, bis die Bescheinigungen deiner Frau mit deinem Abrufcode tatsächlich abrufbar sind.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Muss noch einmal grundsätzlich einhaken: IV/IV mit Faktor ist nicht dafür da eine Steuernachzahlung zu vermeiden, sondern den Lohnsteuerabzug viel zielgenauer abzubilden. Es kann aber dennoch dazu führen, dass nachher doch eine Nachzahlung rauskommt, insbesondere je mehr sich die Einkünfteprognosen der Eheleute bei ihrer Antragstellung im Nachhinein als unrealistisch herausstellen. Deswegen führt auch IV/IV mit Faktor zu einer Pflichtveranlagung. Wenn Du eine Nachzahlung definitiv vermeiden willst und nicht blöderweise ohne Absicht doch einen andere Pflichtveranlagungsgrund erwischst (z.B. Lohnersatzleistungen), bleibt Dir nur IV/IV ohne Faktor.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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