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    Private PV Anlage OHNE Unternehmensgründung Anmelden

    Hallo zusammen,
    vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen: Ich habe ende 2020 eine PV Anlage (Terrassendach) in betrieb genommen.
    Diese nutze ich ausschließlich Privat (überproduzierter Strom wird eingespeist aber nachweislich nicht vergütet).

    Nun habe ich nach meiner Steuererklärung für 2020 eine Aufforderung bekommen diese beim Finanzamt anzumelden. Gut, das war mir nicht bewusst aber sei es drum. Ich habe nur folgendes Problem: ich muss meine Privat genutzte PV Anlage mit dem Formular "Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung" anmelden.
    Da aber natürlich kein Unternehmen existiert kann ich dementsprechend einige Angaben nicht machen (zB Gründungsart und Datum oder Gewinnermittlungsart) und leider lässt Elster selber dadurch nicht zu, dass ich dieses Formular ohne Eintragungen absenden kann.

    Ich habe bereits mit dem für mich zuständigen Mitarbeiter bei meinem Finanzamt gesprochen. Dieser hat mir in Papierform einen "Zusatzfragebogen zur steuerlichen Erfassung einer PV - Anlage" zugesandt welchen ich ohne Probleme komplett ausfüllen kann da dieser auch komplett Privat genutzte Anlagen berücksichtigt.

    Leider komme ich trotzdem nicht um das Elster Formular herum welches ich aus oben genannten Gründen nicht absenden kann. Eine Unternehmensgründung lohnt sich aufgrund der Größe der PV Anlage übrigens nicht, deshalb lasse ich mir den eingespeisten Strom nicht vergüten (käme nicht viel bei rum für zu viel bürokratischen Aufwand ect)

    Ich bin hier grad ein wenig am verzweifeln was ich dort alles Eintragen soll. Das einzig explizite was der zuständige Mitarbeiter im Finanzamt gesagt hat ist innerhalb des Formulares Punkt 123 nach welchem ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen soll.

    Nun das war recht viel Input, ich hoffe ihr könnt mir helfen.


    Gruß,

    Florian

    #2
    Achso dazu sei gesagt: Meine Steuererklärung wird von einem Bekannten gemacht. Dementsprechend habe ich Elster bisher nicht genutzt und keinerlei Erfahrung mit dem Programm.

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      #3
      Zitat von SchuFlor Beitrag anzeigen
      Achso dazu sei gesagt: Meine Steuererklärung wird von einem Bekannten gemacht. Dementsprechend habe ich Elster bisher nicht genutzt und keinerlei Erfahrung mit dem Programm.
      Hallo,

      hast du schon mal etwas gehört von unerlaubter Hilfe bei der Steuerererklärung?

      https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__5.html
      Zuletzt geändert von FIGUL; 21.02.2022, 13:17.
      Gruß FIGUL

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        #4
        Zitat von SchuFlor Beitrag anzeigen
        Hallo zusammen,
        vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen: Ich habe ende 2020 eine PV Anlage (Terrassendach) in betrieb genommen.
        Diese nutze ich ausschließlich Privat (überproduzierter Strom wird eingespeist aber nachweislich nicht vergütet).

        Nun habe ich nach meiner Steuererklärung für 2020 eine Aufforderung bekommen diese beim Finanzamt anzumelden. Gut, das war mir nicht bewusst aber sei es drum. Ich habe nur folgendes Problem: ich muss meine Privat genutzte PV Anlage mit dem Formular "Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung" anmelden.
        Da aber natürlich kein Unternehmen existiert kann ich dementsprechend einige Angaben nicht machen (zB Gründungsart und Datum oder Gewinnermittlungsart) und leider lässt Elster selber dadurch nicht zu, dass ich dieses Formular ohne Eintragungen absenden kann.

        Ich habe bereits mit dem für mich zuständigen Mitarbeiter bei meinem Finanzamt gesprochen. Dieser hat mir in Papierform einen "Zusatzfragebogen zur steuerlichen Erfassung einer PV - Anlage" zugesandt welchen ich ohne Probleme komplett ausfüllen kann da dieser auch komplett Privat genutzte Anlagen berücksichtigt.

        Leider komme ich trotzdem nicht um das Elster Formular herum welches ich aus oben genannten Gründen nicht absenden kann. Eine Unternehmensgründung lohnt sich aufgrund der Größe der PV Anlage übrigens nicht, deshalb lasse ich mir den eingespeisten Strom nicht vergüten (käme nicht viel bei rum für zu viel bürokratischen Aufwand ect)

        Ich bin hier grad ein wenig am verzweifeln was ich dort alles Eintragen soll. Das einzig explizite was der zuständige Mitarbeiter im Finanzamt gesagt hat ist innerhalb des Formulares Punkt 123 nach welchem ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen soll.

        Nun das war recht viel Input, ich hoffe ihr könnt mir helfen.


        Gruß,

        Florian
        Hallo,

        schau dir mal diese Seite an:

        https://www.finanzamt.bayern.de/Info...oltaikanlagen/

        Gruß FIGUL

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          #5
          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen

          Hallo,

          hast du schon mal etwas gehört von unerlaubter Hilfe bei der Steuerererklärung?

          https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__5.html
          Hallo, ja das ist soweit korrekt. "Bekannter" war in dem Kontext vielleicht auch falsch formuliert weil ich mir die Erklärung an der Stelle sparen wollte: Mein Halbbruder hilft mir dabei und das fällt dann dementsprechend in den "Engsten Familienkreis" welcher mir mit Rat und Tat zur Seite stehen darf. Ich hoffe ich konnte das jetzt zumindest dahingehend aufklären.
          Das ich das nicht von einem Freund machen lassen kann bzw darf ist mir bewusst aber danke für deinen Hinweis.

          Gruß,

          Florian

          Kommentar


            #6
            Da aber natürlich kein Unternehmen existiert kann ich dementsprechend einige Angaben nicht machen (zB Gründungsart und Datum oder Gewinnermittlungsart) und leider lässt Elster selber dadurch nicht zu, dass ich dieses Formular ohne Eintragungen absenden kann.
            Dann tue so, als würdest du ein Einzelgewerbe anmelden, kreuze die Kleinunterregelung an, gib bei Umsatzsteuerzahllast 0,00 ein, ebenso beim Gewinn,

            so dass du fehlerfrei übermitteln kannst und schicke dem Finanzamt mit dem Fragebogen zur PV-Anlage auch gleich den schriftlichen Antrag auf

            Ausübung des Liebhabereiwahlrechts. FIGUL hat dir doch die Seite mit dem Musterantrag bereits verlinkt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Dann tue so, als würdest du ein Einzelgewerbe anmelden, kreuze die Kleinunterregelung an, gib bei Umsatzsteuerzahllast 0,00 ein, ebenso beim Gewinn,

              so dass du fehlerfrei übermitteln kannst und schicke dem Finanzamt mit dem Fragebogen zur PV-Anlage auch gleich den schriftlichen Antrag auf

              Ausübung des Liebhabereiwahlrechts. FIGUL hat dir doch die Seite mit dem Musterantrag bereits verlinkt.
              Ja gut dann werde ich das mal so versuchen. Das hatte ich auch schon überlegt, wollte aber keine eventuellen Probleme mit dem Finanzamt heraufbeschwören.
              Interessanterweise hat mir der Mitarbeiter vom Finanzamt zwar was von Liebhaberei erzählt aber mit keiner Silbe erwähnt dass ich den Antrag selber stellen muss bzw kann. Da hieß es nur dass das dementsprechend unter Voraussetzung XY vermutlich so eingestuft werden KANN.

              Gruß

              Florian

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                #8
                Da hieß es nur dass das dementsprechend unter Voraussetzung XY vermutlich so eingestuft werden KANN.
                Die Finanzämter machen ebenfalls keine Steuerberatung bzw. dürfen das ja auch nicht wirklich. Außerdem ist das Wahlrecht ja nicht nur an die Größe

                gekoppelt, sondern auch an die Eigennutzung des Hauses. In deinem Fall käme es aber immer zur Liebhaberei, weil ja die Gewinnerzielungsabsicht fehlt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Die Finanzämter machen ebenfalls keine Steuerberatung bzw. dürfen das ja auch nicht wirklich. Außerdem ist das Wahlrecht ja nicht nur an die Größe

                  gekoppelt, sondern auch an die Eigennutzung des Hauses. In deinem Fall käme es aber immer zur Liebhaberei, weil ja die Gewinnerzielungsabsicht fehlt.
                  Dann werde ich das mal so umsetzen. Insgesamt hat mich das hier auf jeden Fall weiter gebracht was die ganze Geschichte angeht. Ich wusste schlichtweg nicht wirklich was zu tun ist. Ich hatte die PV Anlage errichten lassen und dort hieß es ich müsse mich nur noch beim MaStR eintragen, der Rest wurde bereits von der Firma übernommen. Bis dahin war ja alles in Ordnung, ich wurde ja auch von der Firma gefragt wie ich das nutzen will usw.
                  Das wirklich einzige was ich tun musste war die Eintragung beim MaStR und das aufhängen vom Baustellenschild. Alles andere wurde übernommen quasi als komplett Paket, alle Anmeldungen usw.
                  Deswegen war ich doch etwas... überrumpelt als ich die Aufforderung vom Finanzamt erhalten habe.

                  Nun ich sehe natürlich schon die Aussage "hätte man googeln können" und da gebe ich jedem prinzipiell Recht. Nur wenn man eine große Firma beauftragt die das quasi jeden Tag macht und von der man nur gesagt bekommt "Wir machen alles, jede Anmeldung, jeden Antrag usw" geht man nicht unbedingt davon aus dass man da noch googeln muss. Dazu vielleicht noch: die Aussagen kamen vom Berater hier vor Ort noch bevor der Auftrag erteilt oder selbst ein Angebot geschrieben wurde.
                  Aber auch da gilt natürlich letztlich: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

                  Gruß,

                  Florian

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                    #10
                    Ihr habt mich hier schonmal eine ganze Ecke weiter gebracht. Deshalb ein herzliches Danke an euch.

                    Gruß,

                    Florian

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo,

                      Diese nutze ich ausschließlich Privat (überproduzierter Strom wird eingespeist aber nachweislich nicht vergütet).
                      Dann muss man auch nicht anmelden (jedenfalls beim Finanzamt nicht).

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                      Kommentar


                        #12
                        Dann muss man auch nicht anmelden (jedenfalls beim Finanzamt nicht).
                        Du magst ja Recht haben, aber sein Sachbearbeiter sieht das anscheinend anders.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                          Hallo,

                          Dann muss man auch nicht anmelden (jedenfalls beim Finanzamt nicht).

                          Stefan
                          Hallo,
                          da hat Charlie24 recht.
                          Laut Sachbearbeiter muss die PV-Anlage angemeldet werden beim Finanzamt weil diese eine Steuernummer haben muss um in der regulären Einkommenssteuer berücksichtigt werden zu können.
                          Gut, der Sachbearbeiter hat mir wortwörtlich noch gesagt dass JEDE PV-Anlage angemeldet werden muss zwecks Steuernummer. Ob Privat oder Gewerblich wäre egal.

                          Um da aber gleich allem vorzubeugen: Ich besitze ein Zweifamilienhaus. Eine Wohnung ist vermietet und der erzeugte Strom wird im ganzen Haus genutzt.
                          Die PV-Anlage dient ebenfalls als Terrassendach für das Haus.
                          Deshalb lasse bzw möchte ich die Anlage von der Steuer absetzen.
                          Vielleicht braucht diese auch nur deshalb eine eigene Steuernummer. So genau weiß ich das nicht, das hat der Sachbearbeiter nicht genauer beleuchtet.

                          Ich habe mir oben allerdings die genauen Details gespart. Habe diese nicht unbedingt als essenziell angesehen um mein Problem lösen zu können.

                          Gruß,

                          Florian

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                            #14
                            Ich besitze ein Zweifamilienhaus. Eine Wohnung ist vermietet und der erzeugte Strom wird im ganzen Haus genutzt.
                            Womit die Voraussetzungen für das Liebhabereiwahlrecht nicht gegeben sind. Das muss aber nicht heißen, dass die Anlage letztlich

                            doch als Liebhaberei eingestuft wird.

                            Deshalb lasse bzw möchte ich die Anlage von der Steuer absetzen.
                            Das widerspricht allerdings deinen Aussagen im ersten Beitrag und steht auch mit dem Verzicht auf die Einspeisevergütung nicht in Einklang.

                            Um die Anlage von der Steuer absetzen zu können, braucht es eine positive Gewinnprognose.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              Also der Sachbearbeiter weiß natürlich um die insgesamte Situation. Die PV-Anlage (Baukosten, Wartung ect) kann durchaus auch bei Verzicht auf die Einspeisevergütung von der Steuer abgesetzt werden.
                              So habe ich das zumindest vor Anschaffung Anfang 2020 gelesen und auch von mehreren Stellen zugetragen bekommen (uA von einem ehemaligem Steuerberater).
                              Trotz der Vermieteten Wohnung wäre der umstand der Liebhaberei laut Links die FIGUL weiter oben gepostet hat noch gegeben. Da Spielen ja noch viel mehr Faktoren eine Rolle als die hier im Thread bekannten.

                              Ich denke um die Situation im ganzen bewerten zu können fehlt es hier noch an etlichen Informationen die ich allerdings jetzt nicht alle im einzelnen hier einstellen kann oder werde. Das würde hier den Rahmen einfach sprengen.
                              Ich war jetzt auch nicht darauf vorbereitet, dass das Thema in diese Richtung ausartet. Mir ging es ja ursprünglich nur um das Problem, dass ich bei Elster nicht weiter gekommen bin da das Formular auf Gewerbe ausgelegt ist.

                              Gruß,

                              Florian

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