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    #16
    Hallo,

    Zitat:
    Deshalb lasse bzw möchte ich die Anlage von der Steuer absetzen.
    Ws meinst du damit:
    Abschreibung oder Vorsteuer?
    Gruß FIGUL

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      #17
      Hallo,

      Ich meine an der Stelle die Abschreibung der Anlage.

      Gruß,

      Florian

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        #18
        Hallo,

        sorry, aber deine Angaben waren nicht nur unvollständig, sondern falsch.
        Du hattest geschrieben, dass du den Strom ausschließlich privat nutzt. Nun kommst du aber damit, dass du ihn auch verkaufst (an deinen Mieter). Das ändert natürlich einiges.

        Ich weiß übrigens gar nicht ob das so einfach erlaubt ist. Ich dürfte beispielsweise meinen Solarstrom nicht an einen Nachbarn verkaufen, sondern müsste ihn - für aktuell weniger als 8 Cent - einspeisen (aus dem Grund lohnt sich imho nur Eigenverbrauch, alles andere ist wirtschaftlich Unsinn).
        Und wie rechnest du den Strom denn mit deinem Mieter ab? Hast du einen separaten Zähler (geeicht), und einen Stromliefervertrag?

        Ich möchte dir keine Angst machen, aber das Finanzamt ist in unserem Bürokratiestaat meist das geringste Problem.

        Und zum Thema absetzen: Du musst dich schon entscheiden, ob du auf Liebhaberei hinaus willst, oder das Finanzamt an den Kosten beteiligen; beides geht nicht.
        Ich will damit sagen, das du womöglich die Steuervorteile später zurückzahlen musst.

        Die PV-Anlage dient ebenfalls als Terrassendach für das Haus.
        Deshalb lasse bzw möchte ich die Anlage von der Steuer absetzen.
        Du meinst als VuV-Werbungskosten, also so als wenn du eine normale Überdachung gebaut hättest?
        Wie teilst du die Kosten denn dann auf?

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #19
          Hallo,
          SchuFlor

          Hier findest du die Voraussetzungen für PV Liebhaberei.
          Da wird es nix
          https://www.bundesfinanzministerium....ter-01.11.2021
          Gruß FIGUL

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            #20
            Hallo,
            ehrlich gesagt weiß ich nicht so ganz wie bzw was ich dazu noch schreiben kann/soll.
            Die insgesamte Situation hier ist etwas zu kompliziert und undurchsichtig um das hier genaustens Erklären zu können (sowohl was die Vermietung ect angeht als auch die Umstände der Nutzung des Stroms und vielem mehr). Das würde, wie gesagt, hier den Rahmen einfach Sprengen.
            Das Finanzamt weiß um die genauen Umstände.
            Ich werde jetzt warten (müssen) was das Finanzamt final aus der ganzen Geschichte machen wird. Mehr als die Abschreibung ablehnen können sie an der Stelle hier allerdings nicht. Der vorherige Umstand (sprich ohne PV-Anlage) ist bereits genaustens geprüft worden und wird entsprechend behandelt.

            Gruß,

            Florian

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              #21
              Hier findest du die Voraussetzungen für PV Liebhaberei.
              Der Link ist nicht ganz aktuell. Es gibt eine neuere Fasssung des BMF-Schreibens vom 29. Oktober 2021: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...29-11-2021.pdf
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #22
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Der Link ist nicht ganz aktuell. Es gibt eine neuere Fasssung des BMF-Schreibens vom 29. Oktober 2021: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...29-11-2021.pdf
                Hallo,

                Charlie, schau dir mal die beiden Schreiben an.
                Die haben beide die gleichen Daten: rechts oben: 29.Okt.2021
                und auf der linken Seite
                BMF-Schreiben vom 2. Juni 2021
                Gruß FIGUL

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                  #23
                  BMF-Schreiben vom 2. Juni 2021
                  Das habe ich dummerweise gelesen, das war die Erstfassung.

                  Aber unser TE will ja seine Anlage absetzen und erfüllt ohnehin nicht die Bedingungen für das Liebhabereiwahlrecht, da er seinen selbst erzeugten Strom

                  auch an seine Mieter abgibt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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