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Sonstige Vorsorgeaufwendungen tauchen nicht in Berechnung auf

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    Sonstige Vorsorgeaufwendungen tauchen nicht in Berechnung auf

    Hallo Zusammen,

    Ich habe die "Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung" in Zeile 45 der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. (fürs Jahr 2021)
    Jedoh steht diese nicht in der Berechnung.
    Ist das ein Fehler von Elster od. richtig so?

    Die Sonderausgaben sieht so aus:
    Sonderausgaben
    ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
    • Summe der Altersvorsorgeaufwendungen . . . . . . ... . . . ... . . 10.770
    • davon 92 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . .. . .. . .. . .. ... .... 9.909
    • abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . ... . . -5.385
    • verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . .. . .. . .. . .. . ..... . . 4.524. . . 4.524
    • Beiträge zur Krankenversicherung
      • inklusive etwaiger Zusatzbeiträge . . . . . . . . . . . .. . . . . .. . 4.497
    • ab Kürzungsbetrag nach
      • § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG . . . . . . ..... .. . . . . . . -179
    • verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . .. . .. . .. . .. . .. . .. . . 4.318
    • Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . . .. . .. . .. . .. . . . . 1.018
    • Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG . . . . . .. . . . 5.336. . . 5.336
    • Summe der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben . . . . . . .. . . . . . . 9.860. . . . -9.860
    ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
    • Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben . . . . . . . . . . . . . . . 0
    • mindestens jedoch Sonderausgaben-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . .. . .. . . . . . . . . -36
    Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . 47.011


    Danke Euch!

    #2
    Ist das ein Fehler von Elster od. richtig so?
    Das ist schon richtig ! Deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung schöpfen die Höchstbeträge für weitere Vorsorgeaufwendungen aus,

    die Beiträge zur ALV wirken sich deshalb steuerlich nicht mehr aus.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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