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Wie geht die Registrierung für ein „unterstütztes Zertifikat” ?

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    Wie geht die Registrierung für ein „unterstütztes Zertifikat” ?

    Leider muss ich für meine Einkommensteuererklärung 2020 ein für mich neues Verfahren für die Einnahmenüberschussrechnung verwenden.

    Ich muss eine elektronisch authentifzierte Übermittlung der Einnahmenüberschussrechnung durchführen.

    Dazu gab mir das Finanzamt eine Vorgehensweise, die mich überfordert.

    Ich brauche von „Mein ELSTER” ein „unterstütztes Zertifikat”.

    Dieses erhalte ich nach Registrierung bei „Mein ELSTER”.

    Nun bin ich seit Jahren bei „Mein ELSTER” registriert. Gelegentlich mußte ich diese Registrierung mit Passwortzusendung per Post erneuern.

    1) Ist das die Registrierung, die ich für das „unterstützte Zertifikat” benötige? Wenn ja, sehe ich bei Mein ELSTER nicht, woher ich das „unterstützte Zertifikat” erhalte. Ganz unten auf der ELSTER-Startseite steht zwar „Zertifikate”, aber das scheinen mir eher die Zertifikate für ELSTER zu sein, nicht für mich. Wie komme ich zum „unterstützten Zertifikat”?

    2) Oder muss ich mich da extra registrieren? Wenn ja, wie geht das?

    Ich bin erstaunt, wie kreativ die Einkommensteuererklärung Jahr für Jahr komplizierter wird.

    #2
    Hier findest Du die EÜR: https://www.elster.de/eportal/formul...formulare/euer - Um sie auszufüllen musst Du Dich einloggen. Funktioniert das?

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      #3
      Ein neues Zertifikat benötigst du jedenfalls nicht ! Der Begriff unterstütztes Zertifikat ist ein wenig irreführend.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Hier findest Du die EÜR: https://www.elster.de/eportal/formul...formulare/euer - Um sie auszufüllen musst Du Dich einloggen. Funktioniert das?
        Danke, mache ich morgen. Heute laufen noch die letzten Runden des Airthings Masters im Schach, wobei der deutsche Vertreter Vincent Keymer hervorragen mitmischt.

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Ein neues Zertifikat benötigst du jedenfalls nicht ! Der Begriff unterstütztes Zertifikat ist ein wenig irreführend.
          Danke für die Info. Ich werde morgen die Daten von meiner bereits dem Finanzamt zugesandten EÜR in das Onlineformukar übertragen und schauen wie das funktioniert, besonders mit den dazu gehörigen Anlagen.

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            #6
            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Hier findest Du die EÜR: https://www.elster.de/eportal/formul...formulare/euer - Um sie auszufüllen musst Du Dich einloggen. Funktioniert das?
            Habe das heute gemacht. Es ging bedeutend leichter, als ich mir das vorstellte. Vor allem auch deshalb, weil ich EÜR und AVEÜR auch schon für 2019 ausgefüllt hatte und damit eine gute Vorlage hatte. Das bringt mich zur Folgefrage: Warum bekam ich diese Formulare nicht automatisch zugespielt als ich die Einkommensteuererklärung gemacht habe?

            Jedenfalls Dank für eure prompte Hilfe. Mein Leben ist wieder lebenswert bis zur Horrorwoche der nächsten Einkommensteuererklärung für 2021.

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              #7
              Einen Automatismus, der einem alle notwendigen Formulare unter die Nase reibt, gibt es bei Mein Elster leider nicht, da muss man schon selber wissen was man braucht.

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                #8
                Warum bekam ich diese Formulare nicht automatisch zugespielt als ich die Einkommensteuererklärung gemacht habe?
                Weil die EÜR kein Teil der Einkommensteuererklärung ist.

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                  #9
                  Warum bekam ich diese Formulare nicht automatisch zugespielt als ich die Einkommensteuererklärung gemacht habe?
                  Sowohl bei der Anlage G wie auch bei der Anlage S findet sich ganz am Anfang folgender Hinweis und zwar durchaus in gut lesbarer Schrift:

                  Für jeden Betrieb ist zusätzlich eine Bilanz oder — soweit keine Bilanz erstellt wird — eine Anlage EÜR elektronisch zu übermitteln.
                  Diese müssen separat elektronisch übermittelt werden, da sie nicht Bestandteil der Einkommensteuererklärung sind.
                  Die Anlage EÜR ist unter "Formulare & Leistungen > Alle Formulare > Einnahmenüberschussrechnung" zu finden.


                  Lesen muss du das schon selbst !
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von multi Beitrag anzeigen

                    Weil die EÜR kein Teil der Einkommensteuererklärung ist.
                    Servus Multi, deine Antwort erinnert mich an die Antwort von Kindern im Springerdiplom (Schach) auf die Frage: "Warum ist der Turm mehr wert als der Läufer?" Antwort: "Weil er 5 Punkte wert ist, der Läufer nur 3".
                    Meine Nachfrage bei den Schach-Kindern ist dann ähnlich wie hier: Warum ist die EÜR kein Teil der Einkommensteuererklärung ? Wenn ich sie doch zwingend als Teil der Einkommensteuererklärung ausfüllen muss?

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

                      Sowohl bei der Anlage G wie auch bei der Anlage S findet sich ganz am Anfang folgender Hinweis und zwar durchaus in gut lesbarer Schrift:

                      Für jeden Betrieb ist zusätzlich eine Bilanz oder — soweit keine Bilanz erstellt wird — eine Anlage EÜR elektronisch zu übermitteln.
                      Diese müssen separat elektronisch übermittelt werden, da sie nicht Bestandteil der Einkommensteuererklärung sind.
                      Die Anlage EÜR ist unter "Formulare & Leistungen > Alle Formulare > Einnahmenüberschussrechnung" zu finden.


                      Lesen muss du das schon selbst !
                      Im Internet steht soviel, da kann und will ich nicht alles lesen. Zumal ich bei der Einkommensteuererklärung vieles nicht verstehe, ob ich es lese oder nicht. Z.B. Ist es für mich jedes Jahr wieder eine grosse Überraschung, ob mir was (von wieviel ganz zu schweigen) erstattet wird oder ob ich was (von wieviel ganz zu schweigen) zahlen muss.

                      Mir leuchtet auch nicht ein, warum mir alle anderen Formulare, die ich letztes Jahr ausgefüllt habe, wieder vorgelegt werden, die EÜR aber nicht.

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                        #12
                        Im Internet steht soviel, da kann und will ich nicht alles lesen
                        Die Hinweise auf den Formularen der Einkommensteuererklärung sollte man aber durchaus lesen, so viel ist das ja nicht.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Hallo,

                          gavagai_der_dritte

                          am 20.10.21 hast du folgendes geschreiben:
                          Ich arbeite seit Jahren mit Mein Elster.
                          Meine Frage an dich: Willst du hier das Forum veralbern?
                          Mir kommt es jedenfalls so vor.
                          Eine EÜR hast du laut deinen Beiträgen auch schon des öfteren erstellt
                          Gruß FIGUL

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                            #14
                            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                            Hallo,

                            gavagai_der_dritte

                            am 20.10.21 hast du folgendes geschreiben:
                            Ich arbeite seit Jahren mit Mein Elster.
                            Meine Frage an dich: Willst du hier das Forum veralbern?
                            Meine Antwort an dich: Nein.

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                              #15
                              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                              am 20.10.21 hast du folgendes geschreiben:
                              Ich arbeite seit Jahren mit Mein Elster.
                              G. ist der lebende Beweis, dass man sich jahrelang mit etwas beschäftigen kann, ohne dass man auch nur irgend etwas lernt. Es ist sinnlos, es bei ihm mit Argumenten zu versuchen, er lebt in einem parallelen Universum.

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