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Arbeitgeber-anteil/ und Arbeitehmer Zuschüsse

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    Arbeitgeber-anteil/ und Arbeitehmer Zuschüsse

    hallo,
    wo werden die Arbeitgeber-anteil Zuschuss eingetragen , finde die Zeilen nicht,
    genauso die Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken-Arbeitslosen und Pflegeversicherung

    #2
    Anhand des von dir gewählten Forums bist du AG und willst LStB erstellen?

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      #3
      nein AN und möchte eine LStB erstllen

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        #4
        Ein AN erstellt keine LStB, sondern bekommt sie.

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          #5
          Zitat von umuehlt Beitrag anzeigen
          nein AN und möchte eine LStB erstllen
          Hallo,

          als AN kannst du keine LstBesch erstellen, nicht mal für dich
          Gruß FIGUL

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            #6
            ok,sorry
            versuche gerade mit der neuen Elster unsere Einkommensteuer zu machen,
            nicht so einfach

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              #7
              Es wäre wirklich einfacher, wenn du es einfach mit sinnvollen Sätzen probieren würdest. Welches neues Elster denn nun?

              Es wäre doch sehr hilfreich und letztlich auch höflich, seine Beiträge mit etwas wie "Guten Tag, ich möchte mit Mein Elster meine Einkommensteuererklärung für 2021 erstellen und habe folgendes Problem ..." zu beginnen.

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                #8
                Hallo,

                ich verschieb mal
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  Versuchs mal mit der Anlage Vorsorgeaufwand oder noch besser mit dem Bescheinigungsabruf.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                    #10
                    Bei in der GKV pflichtversicherten Personen werden die AG-Anteile zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht erfasst, nur bei der Rentenversicherung

                    ist das anders. Bei freiwillig in der GKV versicherten Personen oder bei in der PKV versicherten Arbeitnehmern sind die AG-Zuschüsse in die Zeilen 37 bis 39

                    der Anlage Vorsorgeaufwand. Auch alle AN-Beiträge sind in der Anlage Vorsorgeaufwand zu erfassen.

                    Nutze den Bescheinigungsabruf, dann ist das auch in der neuen ELSTER keine Hexerei.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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