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Betrag zur Zukunftsicherung

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    Betrag zur Zukunftsicherung

    hallo,
    wo wird der Betrag zur Zukunftsicherung eingetragen, sind das Werbungskosten?

    #2
    Nein. Und es wäre sehr hilfreich, wenn du deine Fragen in einen Kontext stellst.

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      #3
      Zitat von umuehlt Beitrag anzeigen
      hallo,
      wo wird der Betrag zur Zukunftsicherung eingetragen, sind das Werbungskosten?
      Hallo,

      was meinst du mit Zukuntssicherung?
      Willst du immer noch eine Lstbesch erstellen?
      In dem Forum schreibst du nämlich
      Gruß FIGUL

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        #4
        veruche gerade unsere Einkommst machen,
        da taucht auf der Bescheinigung auch der Betrag von 985 Euro zur Zukunftsicherung auf

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          #5
          Hallo,

          ich verschieb mal.
          Das neue Elster heisst Mein Elster.
          Das siehst du doch beim Einloggen und dafür gibt es ein Unterforum.
          Warum liest du nicht die Hinweise zu den einzelnen Foren und schreibst einfach sinnbefreit drauf los.
          Nochmals was genau meinst du mit Zukunftssicherung?
          In welcher Zeile deiner Lstbesch steht das?
          Gruß FIGUL

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            #6
            das steht ganz unten auf dem elektronischen Ausdruck,
            AN-Beitrag zur Zukunftssicherung 985 Euro

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              #7
              Kannst du knicken, die sind nicht abzugsfähig. Weder Wk noch SA.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                #8
                Kannst du knicken, die sind nicht abzugsfähig. Weder Wk noch SA.
                Es sei denn, mit der Beitragszahlung wäre vor dem 01.01.2005 begonnen worden, dann darf man sie bei den weiteren Vorsorgeaufwendungen erfassen.

                Steuerliche Auswirkungen ergeben sich aber zumeist auch dann nicht.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Es sei denn, mit der Beitragszahlung wäre vor dem 01.01.2005 begonnen worden, dann darf man sie bei den weiteren Vorsorgeaufwendungen erfassen.
                  Dies betrifft insbesondere die Versorgungseinrichtungen für Tarifbeschäftigte des öD wie VBL oder ZVK.
                  Wobei schon das Beispiel vbl mit der komplett unterschiedlichen Behandlung der umlagefinanzierten VBL Klassik West und der kapitalgedeckten VBL Ost bezüglich Steuer und Sozialversicherung zeigt, dass ohne Kontext, der hier trotz Nachfrage nicht geliefert wurde, eine seriöse Auskunft nicht möglich ist.

                  Ganz abgesehen davon, dass das Thema mit Elster letztlich nichts zu tun hat.

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