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Homeoffice: anteilige Kosten bei Haussanierung

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    Homeoffice: anteilige Kosten bei Haussanierung

    Hallo in die Runde,
    ich möchte bei der Steuererklärung unsere tatsächlichen Aufwände für das häusliche Arbeitszimmer ansetzen.Die einzelnen Aufwände (Grundsteuer, Energie, etc.) muss ich anteilig auf das Arbeitszimmer umlegen.
    Wo ich mir unsicher bin ist: wir haben ein Eigenheim mit insgeamt 180 qm (2 Stockwerke), ein Stockwerk bewohnen wir (=105 qm). Das DG (75 qm) ist komplett Rohbau, weil wir es renovieren. Keller mit 100 qm ist auch noch da.
    Welche qm-Summe nehme ich als Grundlage um die anteiligen Aufwände zu berechnen? Nur das bewohnte Stockwerk (=100 qm)?
    Oder die Summe im Kaufvertrag die als Wohnfläche ausgewiesen ist, weil es das Finanzamt in dem Zusammenhang nicht interessiert, ob ein Stockwerk renoviert wird?
    Vielen Dank

    #2
    Mit der elektronischen Steuererklärung hat die Frage jetzt überhaupt nichts zu tun ? Kellerräume rechnen nicht zur Wohnfläche, aber ob das Dachgeschoss

    nur wegen der Renovierung aus der BMG herausfällt, ist doch zweifelhaft. Aber das ist alles Steuerrecht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Rückmeldung und den Hinweis.

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