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    Bankgebühren

    Hallo in die Runde, kann ich - wo - Bankgebühren in der EKSt angeben?

    #2
    Wenn sie als Werbungskosten geltend gemacht werden sollen dann bei den Werbungskosten.

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      #3
      Wobei nur der beruflich veranlasste Anteil berücksichtigungsfähig ist, ohne Nachweis werden 16,00 € (Nichtaufgriffsgrenze) akzeptiert.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Auch mit Nachweis werden nur 16 € akzeptiert, es sei denn es existieren tatsächlich nur 2 Buchungen im Monat:
        - Eingang Gehalt
        - vollständige Abbuchung Gehalt
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar


          #5
          Auch mit Nachweis werden nur 16 € akzeptiert, es sei denn es existieren tatsächlich nur 2 Buchungen im Monat:
          Mein Finanzamt sieht das nicht so eng. Die Anzahl der Buchungen beeinflusst die Höhe meiner Kontoführungsgebühren ja überhaupt nicht.

          Mein Konto kostet monatlich pauschal 4,50 €, gleich, ob da jetzt 2 oder 50 Buchungen erfolgen. Billiger geht es bei meiner Bank nicht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Und wenn man wegen eines kostenlosen Girokontos keine Bankgebühren hatte und trotzdem 16 € einträgtr, ist das Steuerhinterziehung :-)
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Picard777 Streng genommen hast du damit durchaus recht. Aber so langweilig ist den Damen und Herren bei der Fahndung dann wohl doch nicht.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

              Kommentar


                #8
                Und wenn man wegen eines kostenlosen Girokontos keine Bankgebühren hatte ...
                Gibt es überhaupt noch kostenlose Girokonten ? Mein Hausbank hat die bereits im Herbst 2014 abgeschafft.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Gibt es überhaupt noch kostenlose Girokonten ? Mein Hausbank hat die bereits im Herbst 2014 abgeschafft.
                  Hallo,

                  natürlich Online
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    Es gibt sie noch in schwindender Zahl, wenn auch teilweise an Bedingungen geknüpft wie z.B. monatlicher Mindestgeldeingang oder so. U.a. eine größere deutsche Stiftung mit Dienstleistungs- und Warentests macht in gewissen Abständen immer mal wieder Beiträge dazu, gibt aber auch genug Onlinesuchmöglichkeiten danach.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                      #11
                      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                      Und wenn man wegen eines kostenlosen Girokontos keine Bankgebühren hatte und trotzdem 16 € einträgtr, ist das Steuerhinterziehung :-)
                      Aber nur, wenn der Gesamtbetrag der Werbungskosten 1.000 € übersteigt

                      Kommentar


                        #12
                        Ansonsten ist es versuchte Steuerhinterziehung
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          Ansonsten ist es versuchte Steuerhinterziehung
                          So etwas nennt man einen untauglichen Versuch. In den meisten kommerziellen Steuerprogrammen sind die 16,00 € vorbelegt und man muss erst suchen,

                          wie man die abschalten kann.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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