Ich mache eine gemeinsame Veranlagung (EKSt), dennoch wird immer wieder eine getrennte Eingabe verlangt. Ist das richtig?? Außerdem mache ich (Frau) die Erklärung, trotzdem wird mein Mann zuerst  genannt.Im folgenden gibt es dann Person A (mein Mann) und Person B (ich). Stimmt das alles so?
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
EKSt gemeinsame Veranlagung - wo wird dennoch für jede Person getrennt eingetragen?
				
					Einklappen
				
			
		
	X
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 Dein Mann ist bei einer Zusammenveranlagung der Ehemann und du bist die Ehefrau. Person A und Person B gibt es nur beiIch kann leider mit der Antwort nichts anfangen.
 
 gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. Bei einer Einzelveranlagung bist du die Steuerpflichtige Person. Die Reihenfolge
 
 der Personen bei einer Zusammenveranlagung ist amtlich vorgegeben und nicht frei wählbar. So schwer ist das nicht zu verstehen.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 Kommentar
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 Hallo,
 
 Ja, das ist richtig. Praktisch muss jede Person eine eigene Erklärung machen, die meisten Anlagen gibt es auch doppelt, einmal für den Mann und nochmal für die Frau, zusammengefasst wird das Meiste erst am Ende.dennoch wird immer wieder eine getrennte Eingabe verlangt. Ist das richtig??
 
 Das mit der Reihenfolge der Personen ist zum Glück nicht änderbar, ansonsten wäre es ein großes Durcheinander (es gibt solche Formulare).
 Im Rahmen der Gleichberechtigung könnte ja mal versucht werden, es ähnlich wie bei den Wetternamen jährlich zu tauschen - das wäre mal ein Chaos. 
 
 Stefan
 Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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