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Fehlende Lohnsteuerbescheinigung für die erste Steuererklärung

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    Fehlende Lohnsteuerbescheinigung für die erste Steuererklärung

    Hallo.
    Ich bin vor kurzem mit dem Studium fertig geworden und habe direkt angefangen zu arbeiten. Da ich noch nie eine Steuererklärung gemacht habe, wollte ich testweise, die von 2018 machen, um zu gucken wie das so geht. Leider habe ich erst jetzt bemerkt, dass da eine Bescheinigung fehlt im Elster Web für dieses Jahr. Ich habe auch meinen ehemaligen Arbeitsgeber kontaktiert, aber dieser Meldet sich nicht zurück. Da ich auch noch nie eine Steuererklärung gemacht habe, habe ich auch keine Steuernummer erhalten (kriegt man, wie ich es verstanden habe, von dem Finanzamt später). Das Finanzamt konnte mir auch nicht die Lohnsteuerbescheinigung zukommen lassen, einen Grund dafür haben die mir nicht genannt. Es wurde mir lediglich gesagt, dass ich das Problem in der Steuererklärung angeben sollte und die würden das für mich ergänzen.
    Hat jemand noch einen Rat für mich wie ich jetzt handeln sollte? Mehr Stress machen beim ehemaligen Arbeitsgeber oder gibts einen anderen Weg, wie ich an die Daten kommen kann?
    Zuletzt geändert von CryoDrakon; 25.02.2022, 14:39.
    Freundliche Grüße
    Cryo

    #2
    Das Finanzamt konnte mir auch nicht die Lohnsteuerbescheinigung zukommen lassen, einen Grund dafür haben die mir nicht genannt.
    Wenn sie nicht übermittelt wurde, hat das Finanzamt keine, das ist doch logisch. Hast du 2018 wirklich auf Lohnsteuerklasse gearbeitet, nicht, dass es

    ein pauschal versteuerter Minijob war ? Das siehst du aus den Lohnabrechnungen
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wenn sie nicht übermittelt wurde, hat das Finanzamt keine, das ist doch logisch.
      Logisch ist es, aber da ich keine Erfahrung habe wollte ich auf Nummer sicher gehen und fragen.

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Hast du 2018 wirklich auf Lohnsteuerklasse gearbeitet, nicht, dass es ein pauschal versteuerter Minijob war ? Das siehst du aus den Lohnabrechnungen
      Soweit ich mich erinnern kann, wurde ich auf 451€ beschäftigt (warum, keine Ahnung, war mir aber egal damals..). Also sollte es kein Minijob gewesen sein in dem Fall. Ich überprüfe das aber nochmal wenn ich Zuhause bin! Wenn es doch ein pauschal versteuerter Minijob war, dann wird das nicht dem Finanzamt mitgeteilt und ich muss das auch nicht in der Steuererklärung angeben?

      Freundliche Grüße
      Cryo

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        #4
        Wenn es doch ein pauschal versteuerter Minijob war, dann wird das nicht dem Finanzamt mitgeteilt und ich muss das auch nicht in der Steuererklärung angeben?
        Genauso ist es ! Ein pauschal versteuerter Minijob gehört nicht in die Steuererklärung, ein Minijob auf Lohnsteuerklasse jedoch schon, auch wenn

        keine Lohnsteuer einbehalten wurde. Letzteres wirft allerdings die Frage auf, wozu dann eine Steuererklärung gut sein soll ?

        Nur für Testzwecke macht wenig Sinn.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Letzteres wirft allerdings die Frage auf, wozu dann eine Steuererklärung gut sein soll ?
          Nur für Testzwecke macht wenig Sinn.
          Es geht mir nicht konkret um den Minijob hier. Im gleichen Jahr habe ich noch ein Praktikum gemacht wo ich Einkommenssteuer bezahlen musste und welche ich auch zurück bekommen würde. Aber damit das Jahr komplett ist, fehlt mir theoretisch auch der Minijob. Da ich allerdings Vertragsänderungen hatte und die Firma mich theoretisch umgestellt hat auf einen pauschal versteuerten Minijob, kann es gut sein, dass ich dann dem keine Beachtung schenken muss.

          Vielen Dank für die hilfreiche Info!

          Freundliche Grüße
          Cryo

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