Hallo,
ich habe letztes Jahr einen Tiefgaragenstellplatz ohne Wohnung in einem Mietshaus gekauft und vermietet. Sollen die Anschaffungskosten zu 5% über 20 Jahre oder zu 2% über 50 Jahre abgeschrieben werden? Ich habe hierzu widersprüchliche Aussagen gelesen.
Danke & viele Grüße
ich habe letztes Jahr einen Tiefgaragenstellplatz ohne Wohnung in einem Mietshaus gekauft und vermietet. Sollen die Anschaffungskosten zu 5% über 20 Jahre oder zu 2% über 50 Jahre abgeschrieben werden? Ich habe hierzu widersprüchliche Aussagen gelesen.
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