Hallo an Alle,
ich habe erstmals in meinem Leben eine Sonderausschüttung von VG Wort METIS erhalten und rätsele nun, wie ich damit bei meiner Steuererklärung umzugehen habe:
Zunächst dachte ich, es würde einfach in die Anlage S, Zeile 4 eingetragen. Allerdings gibt es da diesen Hinweis (ab 2020): "Demnach unterliegen die gesetzlichen Vergütungsansprüche nach §§ 27, 54, 54a und 54c UrhG auf urheberrechtlich geschützte Werke nicht der Umsatzsteuer, weil die Inhaber dieser Rechte insoweit keine Dienstleistung i.S.d. Umsatzsteuerrechts erbringen."
Ändert das etwas daran, wie ich die Vergütung einzutragen habe? Ich bin u.a. daher verwirrt, da viele Foren-Beiträge rund zu VG Wort von vor 2020 stammen oder diese sich inhaltlich widersprechen.
Kleine Randinfo: Ich bin festangestellte Redakteurin. Und Steuermäßig nicht unbedingt begabt...
Ich freue mich über eure Antworten
ich habe erstmals in meinem Leben eine Sonderausschüttung von VG Wort METIS erhalten und rätsele nun, wie ich damit bei meiner Steuererklärung umzugehen habe:
Zunächst dachte ich, es würde einfach in die Anlage S, Zeile 4 eingetragen. Allerdings gibt es da diesen Hinweis (ab 2020): "Demnach unterliegen die gesetzlichen Vergütungsansprüche nach §§ 27, 54, 54a und 54c UrhG auf urheberrechtlich geschützte Werke nicht der Umsatzsteuer, weil die Inhaber dieser Rechte insoweit keine Dienstleistung i.S.d. Umsatzsteuerrechts erbringen."
Ändert das etwas daran, wie ich die Vergütung einzutragen habe? Ich bin u.a. daher verwirrt, da viele Foren-Beiträge rund zu VG Wort von vor 2020 stammen oder diese sich inhaltlich widersprechen.
Kleine Randinfo: Ich bin festangestellte Redakteurin. Und Steuermäßig nicht unbedingt begabt...
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