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VG Wort Metis - Ausschüttung versteuern

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    VG Wort Metis - Ausschüttung versteuern

    Hallo an Alle,

    ich habe erstmals in meinem Leben eine Sonderausschüttung von VG Wort METIS erhalten und rätsele nun, wie ich damit bei meiner Steuererklärung umzugehen habe:

    Zunächst dachte ich, es würde einfach in die Anlage S, Zeile 4 eingetragen. Allerdings gibt es da diesen Hinweis (ab 2020): "Demnach unterliegen die gesetzlichen Vergütungsansprüche nach §§ 27, 54, 54a und 54c UrhG auf urheberrechtlich geschützte Werke nicht der Umsatzsteuer, weil die Inhaber dieser Rechte insoweit keine Dienstleistung i.S.d. Umsatzsteuerrechts erbringen."

    Ändert das etwas daran, wie ich die Vergütung einzutragen habe? Ich bin u.a. daher verwirrt, da viele Foren-Beiträge rund zu VG Wort von vor 2020 stammen oder diese sich inhaltlich widersprechen.

    Kleine Randinfo: Ich bin festangestellte Redakteurin. Und Steuermäßig nicht unbedingt begabt...

    Ich freue mich über eure Antworten



    #2
    Zitat von Kathi_33 Beitrag anzeigen
    Allerdings gibt es da diesen Hinweis (ab 2020): "Demnach unterliegen die gesetzlichen Vergütungsansprüche nach §§ 27, 54, 54a und 54c UrhG auf urheberrechtlich geschützte Werke nicht der Umsatzsteuer
    Ich kann den Hinweis in der Anlage S nicht finden. Jedenfalls gehört die Anlage S zur Einkommensteuererklärung. Mit Umsatzsteuer hat das nichts zu tun.

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

      Ich kann den Hinweis in der Anlage S nicht finden. Jedenfalls gehört die Anlage S zur Einkommensteuererklärung. Mit Umsatzsteuer hat das nichts zu tun.
      Ein wenig peinlich ist mir das schon, dass ich das nicht verstanden hatte - vielen Dank für deine Antwort, du hast mir damit sehr geholfen!

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        #4
        Auf die Anlage S hat die Frage der Umsatzsteuerfreiheit keine Auswirkungen. Die Anlage S gehört ja zur Einkommensteuererklärung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Bei der VGWort (und auch VG Bild) gab es vor kurzem einige Änderungen. Teile der Vergütungen sind umsatzsteuerfrei. Du musst mehrere Bläter Abrechnung bekommen haben.

          Es kommt darauf an, ob du dich umsatzsteuertechnisch für die Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung entschieden hast.

          Als Kleinunternehmer (§19 UStG) trägst du die Bruttovergütung als Einnahme und den Bruttoverwaltungsaufwand als Ausgabe ein. fertig ;-)

          Hast du die Regelbesteuerung gewählt musst du die Abrechnung kompett zerlegen. Nettoverütung als Einnahme und Umsatzsteuer sowie die Nettoverwaltungskosten und die darauf entstandene Vorsteuer als Ausgabe.

          Steuerlich interessant ist es weil die Vergütungen 0% bzw. 7% Umsatzsteuer, die Verwaltungskosten jedoch 19% Umsatzsteuer unterliegen.

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