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    zweiter Nutzer

    Hallo,
    angenommen, ich möchte für einen Bekannten/guten Freund auch eine Steuererklärung machen. Kann ich das auch unter meinem account "Mein Elster" machen oder muß ich ihn dafür neu registrieren ? Auf der Startseite von "Mein Elster" kann man ja mehrere Steuererklärungen abgeben. Danke schonmal.

    #2
    angenommen, ich möchte für einen Bekannten/guten Freund auch eine Steuererklärung machen. Kann ich das auch unter meinem account "Mein Elster" machen
    Grundsätzlich kann man auch für andere Personen übermitteln, man muss aber § 87d AO beachten: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__87d.html

    Ich persönlich übermittle nur für Angehörige gemäß § 15 AO, man kann nämlich leicht mit dem Steuerberatungsgesetz in Konflikt kommen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Also lieber nicht, wenn derjenige nicht zur Familie gehört. Früher bei ElsterFormular war das ja kein Problem, weil man sich ja nicht registrieren mußte.

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        #4
        Zitat von Erdbeere05 Beitrag anzeigen
        Also lieber nicht, wenn derjenige nicht zur Familie gehört. Früher bei ElsterFormular war das ja kein Problem, weil man sich ja nicht registrieren mußte.
        Hallo,

        du bist ja lustig.
        Das Problem gabs bei EF genauso.
        Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__87d.html
        Gruß FIGUL

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          #5
          Früher bei ElsterFormular war das ja kein Problem, weil man sich ja nicht registrieren mußte.
          Für 2020 konnte man letztmals eine sog. komprimierte Erklärung übermitteln, mit kommerziellen Steuerprogrammen war das noch möglich.

          Für deren Inhalt war immer der Steuerpflichtige selbst verantwortlich, er musste sie ja unterschreiben. Das ist für 2021 nicht mehr zulässig.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Erdbeere05 Beitrag anzeigen
            Also lieber nicht, wenn derjenige nicht zur Familie gehört. Früher bei ElsterFormular war das ja kein Problem, weil man sich ja nicht registrieren mußte.
            Der Schluss ist richtig, der Verweis auf ElsterFormular falsch. Natürlich war es auch da schon ein Problem, für Fremde die Erklärung zu machen, wenn es sich nicht rein aufs Eintippen beschränkte. Spätestens dann, wenn der Freund auf einmal kein Freund mehr ist, egal ob wegen des Bescheids oder komplett anderer Gründe.

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