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Erhaltungsaufwendungen

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    Erhaltungsaufwendungen

    Was ist hier gemeint: Erhaltungsaufwendungen - direkt / verhältnismäßig zugeordnet ??? (bei Einkünfte aus bebautem Grundstück)

    #2
    Was ist hier gemeint: Erhaltungsaufwendungen - direkt / verhältnismäßig zugeordnet ???
    Wenn ein Objekt teilweise vermietet und teilweise eigengenutzt ist, teilt man Erhaltungsaufwendungen, die das gesamte Objekt betreffen,

    verhältnismäßig nach dem Prozentanteil der Wohnflächen auf, wobei der Prozentwert der eigengenutzten Flächen anzugeben ist.

    Betrifft der Erhaltungsaufwand nur die vermietete Wohnung, ordnet man direkt zu.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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