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Neben- und Haupttätigkeit beim selben AG: Steuern bereits abgezogen

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    Neben- und Haupttätigkeit beim selben AG: Steuern bereits abgezogen

    Hallo zusammen, hier ein etwas vertrackter Fall:
    Neben meiner Haupttätigkeit als Arbeitnehmer, habe ich 2021 eine Nebentätigkeit als Lehrbeauftragter ausgeübt, die unter die Übungsleiterpauschale fällt (1600 Euro in 2 Einmalzahlungen). Da mein Arbeitgeber gleichzeitig auch die Nebentätigkeit bezahlt (ich bin Angestellter und Lehrbeauftragter der selben Universität) wurde die Vergütung für die Nebentätigkeit gemeinsam mit dem Haupt-Arbeitslohn gemeinsam ausgezahlt und auch bereits komplett versteuert. In Elster ist nicht mehr erkennbar, welcher Teil des dort übermittelten Gesamtbruttolohns für Haupt- oder Nebentätigkeit bezahlt wurde.
    Wie kann ich mir nun diese Steuern zurückholen? Den Betrag in Zeile 27 der Anlage N einzutragen bringt nichts, da Elster davon ausgeht, dass ich diesen Betrag zusätzlich zum Bruttogesamtlohn erhalten.
    Herzlichen Dank und beste Grüße

    #2
    Hallo,

    erklären kannst du das, indem du den Nebenjob herausrechnest.
    Da das Finanzamt grundsätzlich die vom Arbeitgeber übertragenen Daten nimmt (also nicht die von dir erklärten) ist es ratsam, den Sachverhalt in solchen Fällen gesondert zu erläutern.

    Und ob es überhaupt möglich ist, einen Teil des Lohnes über die Übungsleiterpauschale laufen zu lassen möchte ich zumindest bezweifeln.
    Imho hattest du keine Haupt- und Nebentätigkeit, sondern nur eine Haupttätigkeit (man kann eigentlich nicht gleichzeitig mehrmals bei einem Arbeitgeber beschäftigt sein).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      Zitat von hagendav Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen, hier ein etwas vertrackter Fall:
      Neben meiner Haupttätigkeit als Arbeitnehmer, habe ich 2021 eine Nebentätigkeit als Lehrbeauftragter ausgeübt, die unter die Übungsleiterpauschale fällt (1600 Euro in 2 Einmalzahlungen). Da mein Arbeitgeber gleichzeitig auch die Nebentätigkeit bezahlt (ich bin Angestellter und Lehrbeauftragter der selben Universität) wurde die Vergütung für die Nebentätigkeit gemeinsam mit dem Haupt-Arbeitslohn gemeinsam ausgezahlt und auch bereits komplett versteuert. In Elster ist nicht mehr erkennbar, welcher Teil des dort übermittelten Gesamtbruttolohns für Haupt- oder Nebentätigkeit bezahlt wurde.
      Wie kann ich mir nun diese Steuern zurückholen? Den Betrag in Zeile 27 der Anlage N einzutragen bringt nichts, da Elster davon ausgeht, dass ich diesen Betrag zusätzlich zum Bruttogesamtlohn erhalten.
      Herzlichen Dank und beste Grüße
      Hallo,

      Ich würde den zvst: Betrag um die Übungsleiterpauschale in Angaben zum Arbeitslohn kürzen.
      Dann in Zeile ÜL eintragen zusätzlich im Hauptvordruck Seite 9 den Sachverhalt schildern und eine Bestätigung des AG über den Sachverhalt als Beleg miteinreichen
      Gruß FIGUL

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        #4
        Und ob es überhaupt möglich ist, einen Teil des Lohnes über die Übungsleiterpauschale laufen zu lassen möchte ich zumindest bezweifeln.
        In Baden-Württemberg wurden im Jahr 2020 Lehrer für eine coronabedingte Lernaktion in den Ferien zusätzlich bezahlt. Da hat das mit der Nebentätigkeit und

        der Übungsleiterpauschale durchaus funktioniert. Die haben das ja freiwillig zusätzlich gemacht, vom Dienstrecht her waren sie dazu nicht verpflichtet.

        Das nur am Rande.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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