Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Gesonderte und einheitliche Feststellung 2020 - Anlage V Zeile 7 bzw. 8

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Gesonderte und einheitliche Feststellung 2020 - Anlage V Zeile 7 bzw. 8

    Hallo und guten Abend,

    als völliger Frischling in diesem Forum hoffe ich, dass ich nicht irgendwo einen Beitrag überlesen habe, der dieses Thema bereits erklärt. Wenn doch, dann sorry!

    Habe mit inzwischen anhand der vielen guten Erläuterungen in diesem Forum durch die ganzen Formulare zur gesonderten und einheitlichen Feststellung 2020 durchgekämpft. Ich hänge jetzt nur noch an einer Stelle.

    Es geht dabei um zwei Wohnungen, die von uns als Erbengemeinschaft (3 Personen), seit dem 2. Quartal 2020 gemeinsam steuerlich relevant sind.
    Die Wohnungen sind voll vermietet.

    In der Zeile 7 der Anlage V soll ich angeben ob die Wohnungen als Ferienwohnungen / ganz oder teilweise kurzfristig vermietet werden / an Angehörige vermietet werden. Da habe ich jetzt überall NEIN angegeben.

    Zeile 8 möchte die Angabe der Gesamtwohnfläche (die habe ich eingetragen) und die Qm für die Ferienwohnung bzw. für die Angehörigen Vermietung - Gesamtwohnfläche der beiden Wohnungen habe ich eingetragen, bei den beiden anderen habe ich jeweils 0 eingetragen.

    Jetzt bekomme ich allerdings jedes Mal eine Fehlermeldung:
    "Es wurde angegeben, dass das Objekt ganz oder teilweise als Ferienwohnung genutzt wurde, die Fläche des als Ferienwohnung genutzten Wohnraums wurde jedoch nicht angegeben oder umgekehrt (1. Anlage V).
    Aber ich habe in Zeile 4 doch Nein eingegeben? (Wenn ich übrigens das Ganze so mache: in Zeile 4 Ferienwohnung JA eingeben, dann gibt es keine Fehlermeldung...
    Wo ist mein Denkfehler?

    Danke schon mal für eure Unterstützung.

    #2
    Hallo,

    du darfst KEINEN Eintrag machen. Das ist doch klar.
    Vorher gibst du nein an bei Ferienwohnung und dann gibst du bei Ferienwohnung qm an???
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Oh wie blöd. Ich dachte 0 qm heißt auch nix... DANKE!

      Kommentar


        #4
        Wo ist mein Denkfehler?
        Wenn keine der Wohnungen als Ferienwohnung vermietet ist, darfst du auch keine Quadratmeter angeben. Auch 0 ist ein Wert !

        Einfach leer lassen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X