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Pendlerpauschale bei 2 Wohnsitzen

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    Pendlerpauschale bei 2 Wohnsitzen

    Hallo zusammen,
    ich bin mit meiner Steuererklärung ein wenig überfordert. Aber vllt kann mir ja hier jemand einen nützliche Tip geben.
    Ich beschreibe mal meine Ausgangslage:
    Ich lebe seit mehreren Jahren in einem eheähnlichen Verhältnis. Meine Partnerin und ich haben jeweils eine eigene Wohnung.
    Da sie aber zwei Kinder hat, ist mein Lebensmittelpunkt natürlich bei ihr.
    Aufgrund Corona befinde ich mich seit 2 Jahren im "mobilen Arbeiten" und fahre daher jeden Tag von ihr in meine Wohnung.
    Da ich bei mir natürlich wesentlich ruhiger arbeiten kann und es aus Platz- und Kinderlärmgründen auch nicht anders geht.
    Es war bisher kein Problem, meine Fahrtstrecke von ihr zu meinem Arbeitgeber anzugeben. Das wurde akzeptiert, auch wenn ich dort nicht gemeldet bin.
    Aber wie sieht es jetzt aus? Der Weg von ihr in meine Wohnung ist weiter und kann ich meine eigene Adresse als Tätigkeitsort überhaupt ohne Probleme angeben?
    Auch mein Arbeitszimmer, dass ich extra eingerichtet habe, wurde bei der letzten Steuererklärung leider nicht akzeptiert.

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    #2
    Hallo,

    das betrifft wohl Steuerrecht.
    Steuerberatende Berufe helfen hier weiter
    Gruß FIGUL

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      #3
      Warum sollte der Weg von Wohnung zu Wohnung als WK zu berücksichtigen sein?
      Wenn du im HO arbeitest gibt es dafür die HO Pauschale von 5 € am Tag maximal 600 € im Jahr. An HO Tagen gibt es grundsätzlich keine Fahrtkosten als WK.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
        Warum sollte der Weg von Wohnung zu Wohnung als WK zu berücksichtigen sein?
        Wenn du im HO arbeitest gibt es dafür die HO Pauschale von 5 € am Tag maximal 600 € im Jahr. An HO Tagen gibt es grundsätzlich keine Fahrtkosten als WK.
        Weil es der Weg zu meiner Haupttätigkeitsstätte ist. Die 120 Tage HO-Pauschale ist mir klar. Aber was ist mit den restlichen 100 Tagen?

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          #5
          Eine Wohnung ist niemals eine 1. Tätigkeitsstätte. Und dass du deine Homeoffice-Tätigkeit nicht in der Wohnung deiner Lebensgefährtin ausübst,

          ist privat veranlasst (Kinderlärm etc.). Auch bei 220 Home-Office-Tagen können nicht mehr als die 600,00 € geltend gemacht werden.

          Letztlich ist das alles Steuerrecht und kein Thema der elektronischen Steuererklärung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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