Hallo.
Ich habe eine interessante Frage zum Thema Nebentätigkeit und Übungsleiterpauschale. Hier aber erstmal die Fakten:
- Haupttätigkeit Steuerklasse 1 --> (als erste Tätigkeit eingetragen
- Kleingewerbe umsatzsteuerpflichtig --> alles in Ordnung
- Nebentätigkeit Steuerklasse 6 --> Übungsleiterpauschale (als zweite Tätigkeit eingetragen)
Bei der Nebentätigkeit wurde die Lohnsteuer mit Klasse 6 immer mit abgezogen. Nun greift bei dieser Tätigkeit die Übungsleiterpauschale und bereits gezahlte Steuer für den Freibetrag wurde vom Träger zurückgezahlt.
Ich habe die Bruttoeinkommen der beiden Tätigkeiten eingetragen in Anlage N und auch die vorab gezahlte Steuer.
Nun komme ich aber auf eine Nachforderung, was prinzipiell okay ist, die mir aber recht hoch erscheint. Trotz der Gegenrechnung der tatsächlichen Fahrtkosten und Verpflegungspauschale)
Ich habe die Vermutung, dass in der Berechnung nicht bedacht wurde, dass die Übungsleiterpauschale greift und die Steuer so für das gesamte Einkommen berechnet wird.
Ich finde aber auch kein Feld in welches man diese Info eintragen kann.
Ich hoffe es kann mir hier jemand helfen und meinen (wahrscheinlichen) Denkfehler erklären.
Wenn für die Klärung weitere Daten benötigt werden, gebe ich die gern an.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Ich habe eine interessante Frage zum Thema Nebentätigkeit und Übungsleiterpauschale. Hier aber erstmal die Fakten:
- Haupttätigkeit Steuerklasse 1 --> (als erste Tätigkeit eingetragen
- Kleingewerbe umsatzsteuerpflichtig --> alles in Ordnung
- Nebentätigkeit Steuerklasse 6 --> Übungsleiterpauschale (als zweite Tätigkeit eingetragen)
Bei der Nebentätigkeit wurde die Lohnsteuer mit Klasse 6 immer mit abgezogen. Nun greift bei dieser Tätigkeit die Übungsleiterpauschale und bereits gezahlte Steuer für den Freibetrag wurde vom Träger zurückgezahlt.
Ich habe die Bruttoeinkommen der beiden Tätigkeiten eingetragen in Anlage N und auch die vorab gezahlte Steuer.
Nun komme ich aber auf eine Nachforderung, was prinzipiell okay ist, die mir aber recht hoch erscheint. Trotz der Gegenrechnung der tatsächlichen Fahrtkosten und Verpflegungspauschale)
Ich habe die Vermutung, dass in der Berechnung nicht bedacht wurde, dass die Übungsleiterpauschale greift und die Steuer so für das gesamte Einkommen berechnet wird.
Ich finde aber auch kein Feld in welches man diese Info eintragen kann.
Ich hoffe es kann mir hier jemand helfen und meinen (wahrscheinlichen) Denkfehler erklären.
Wenn für die Klärung weitere Daten benötigt werden, gebe ich die gern an.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
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