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Nebentätigkeit StKl 6, Übungsleiterpauschale

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    Nebentätigkeit StKl 6, Übungsleiterpauschale

    Hallo.

    Ich habe eine interessante Frage zum Thema Nebentätigkeit und Übungsleiterpauschale. Hier aber erstmal die Fakten:

    - Haupttätigkeit Steuerklasse 1 --> (als erste Tätigkeit eingetragen
    - Kleingewerbe umsatzsteuerpflichtig --> alles in Ordnung
    - Nebentätigkeit Steuerklasse 6 --> Übungsleiterpauschale (als zweite Tätigkeit eingetragen)

    Bei der Nebentätigkeit wurde die Lohnsteuer mit Klasse 6 immer mit abgezogen. Nun greift bei dieser Tätigkeit die Übungsleiterpauschale und bereits gezahlte Steuer für den Freibetrag wurde vom Träger zurückgezahlt.

    Ich habe die Bruttoeinkommen der beiden Tätigkeiten eingetragen in Anlage N und auch die vorab gezahlte Steuer.

    Nun komme ich aber auf eine Nachforderung, was prinzipiell okay ist, die mir aber recht hoch erscheint. Trotz der Gegenrechnung der tatsächlichen Fahrtkosten und Verpflegungspauschale)

    Ich habe die Vermutung, dass in der Berechnung nicht bedacht wurde, dass die Übungsleiterpauschale greift und die Steuer so für das gesamte Einkommen berechnet wird.
    Ich finde aber auch kein Feld in welches man diese Info eintragen kann.

    Ich hoffe es kann mir hier jemand helfen und meinen (wahrscheinlichen) Denkfehler erklären.
    Wenn für die Klärung weitere Daten benötigt werden, gebe ich die gern an.

    Vielen Dank schon mal im Voraus.

    #2
    Die Übungsleiterpauschale ist auf Seite 7 der Anlage N einzutragen.

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      #3
      Welche Zeile ist das genau?

      Heißt das, ich muss die Einnahmen aus der Nebentätigkeit aufteilen. Einmal die 3000 Euro Pauschale und dann den Rest als versteueretes Einkommen?

      Denn folgendes trifft ja nicht zu, da es schon versteuert wurde: "steuerpflichtigen Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist“ in Zeile 21"

      Kommentar


        #4
        Zitat von dj_kumba Beitrag anzeigen
        Welche Zeile ist das genau?

        Heißt das, ich muss die Einnahmen aus der Nebentätigkeit aufteilen. Einmal die 3000 Euro Pauschale und dann den Rest als versteueretes Einkommen?

        Denn folgendes trifft ja nicht zu, da es schon versteuert wurde: "steuerpflichtigen Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist“ in Zeile 21"
        Hallo,

        Hast du Probleme mit dem Lesen?
        Auf Seite 7 gibt es nur EINE Zeile.
        Gruß FIGUL

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          #5
          Hey. Sorry.

          Ich habe die Anwendung gerade nicht vor mir und konnte deswegen nicht genau nachschauen und habe lieber gleich noch mal genau gefragt, damit ich heut Abend nicht noch mal fragen müsste.

          Vielen Dank für die Antwort.

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