Kinderfreibetrag

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  • Malu2610
    Neuer Benutzer
    • 12.11.2019
    • 1

    #1

    Kinderfreibetrag

    Ich habe 2 Kinder erfasst, es wurde aber nur 1 Kinderfreibetrag (7428 €) vom Einkommen abgezogen.
    bei der Berechnung unten sind dann 2 Kinderfreibeträge in Abzug gebracht.
    Es stehen also zwei verschiedene Beträge als "zu versteuerndes Einkommen"

    Muss ich noch was ändern?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45997

    #2
    AW: Kinderfreibetrag

    Die Günstigerprüfung, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer, erfolgt für jedes Kind einzeln.

    Beim Solidaritätszuschlag wird immer mit dem Kinderfreibetrag gerechnet, deshalb ist das durchaus plausibel.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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