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Kontoführungsgebühren

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    Kontoführungsgebühren

    Kann man als Rentner auch Kontoführungsgebühren (als Werbungskosten) absetzen?

    #2
    Was hat die Frage mit Elster zu tun ? Abgesehen davon gibt es bei Renten einen werbungskostenpauschbetrag von 102 €, so dass der "rentenauszahlerische" Anteil sicherlich deutlichst darunter liegen dürfte und Rentner eher geringe Werbungskosten haben in der Regel. Ob die 16 € Pauschale nicht nur bei nichtselbständiger arbeit, sondern auch bei Renten anwendbar ist, frage bitte Deinen steuerlichen Berater.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Ok. Danke. Da hab ich mich dann wohl in den Foren verlaufen.

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        #4
        Ob die 16 € Pauschale nicht nur bei nichtselbständiger arbeit, sondern auch bei Renten anwendbar ist,
        Grundsätzlich zwar ja, aber zumeist schafft man es als Rentner nicht, über die 102,00 € zu kommen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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