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Zinsen / Leihgebühr bei Kryptowährung

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    Zinsen / Leihgebühr bei Kryptowährung

    Guten Tag zusammen,

    vielleicht ist noch einer in der gleichen Situation: bei Börsen wie z.B. Kucoin kann man sich einen Stablecoin USDT zu einem bestimmten Zinssatz leihen und mit dem Guthaben andere Coins kaufen/verkaufen. Am Ende müssen die USDT inklusive Zinsen zurückgezahlt werden.

    Kann ich die Zinsen / Leihgebühr steuerlich absetzen? Und wo trägt man das ein?

    Viele Grüße

    #2
    Der Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften ist in der Anlage SO einzutragen. Wie der Gewinn berechnet wird ist kein Problem der elektronischen Steuererklärung.

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      #3
      Kann keiner kurz sagen, ob man die gezahlten Zinsen als "Gebühren" abziehen kann oder nicht?

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        #4
        Hallo,

        natürlich können Werbungskosten geltend gemacht werden. Es gibt dazu in der Anlage SO sogar extra ein Feld zum Eintragen (Zeile 46).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Ok, ich wusste nicht, dass die Zinsen (zu dem "Darlehen") auch als Werbungskosten angesetzt werden können. Umso besser...

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            #6
            Hallo,

            Ok, ich wusste nicht, dass die Zinsen (zu dem "Darlehen") auch als Werbungskosten angesetzt werden können.
            Aktuell zählen Kryptowährungen nicht zu den Kapitalerträgen, daher kann man alle Kosten absetzen (Spesen, Zinsen, Literatur, Informationen u.s.w. - eben alles was vor der Abgetlungsteuer auch bei Kapitalerträgen ging).

            Wenn ich richtig informiert bin ist das in Österreich schon geändert worden, und für Deutschland ist das imho auch nicht auszuschließen (normalerweise orientiert sich Österreich eher an Deutschland, aber warum nicht mal umgekehrt?).

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              Nochmals eine Frage an die Experten: Kann ich die Gebühren / Zinsen (zu dem "Darlehen") für das ganze Jahr 2021 angeben oder nur in dem Zeitraum bis zum letzten angegeben Trade, den ich mit dem geliehenem Kapital getätigt habe? Einige Trades fallen erst ins Jahr 2022, aber die Zinsen habe ich schon 2021 gezahlt durch regelmäßiges Leihen/Zurückzahlen.

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                #8
                Hallo,

                Werbungskosten gehören grundsätzlich in das Jahr in dem sie gezahlt worden sind - also in diesem Fall 2021.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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