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Jahresabschluss der GBR - Probleme mit der Feststellunserklärung bzw. Frist.

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    Jahresabschluss der GBR - Probleme mit der Feststellunserklärung bzw. Frist.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Vergangenes Jahr im Oktober haben wir eine „GbR“ gegründet. Nun wollen wir uns der Steuererklärung widmen. Hierbei sind wir allerdings auf ein Problem gestoßen.
    Wir brauchen den Feststellungserklärung ("Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung") welchen wir aber leider nur zurück bis in das Geschäftsjahr 2020 auswählen können.
    1) Kann das daran liegen, dass die Gründung unseres Unternehmens nicht ein ganzes Jahr zurückliegt und damit auch nicht der Jahresabschluss
    2) Können wir diesem Problem temporär Abhilfe schaffen in dem wir bei der privaten Steuererklärung in Anlage „G“ Feld 46 den Zusatz" von Amts wegen ergänzen" hinzufügen?
    Wir danken Ihnen vielmals vorab für Ihre Unterstützung.
    Mit freundlichen Grüßen

    #2
    Du musst einfach warten, bis das Jahr 2021 Ende März freigeschaltet wird: https://www.elster.de/eportal/infose...ellungstermine

    Eine Gewinnermittlung (Bilanz oder EÜR) kannst du unabhängig davon bereits erstellen
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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