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Private Veräußerungsgeschäft trotz ausreichender Haltedauer als Einkünfte gewertet

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    Private Veräußerungsgeschäft trotz ausreichender Haltedauer als Einkünfte gewertet

    Hallo zusammen,

    ich habe letztes Jahr durch Handel mit Cryptowährungen Gewinn gemacht.
    Die Haltedauer betrug >1 Jahr, weshalb diese steuerfrei sind.
    Wenn ich diese inkl. der langen Haltedauern in Elster Online eintrage, werden diese in der Vorabrechnung nach der Prüfung zu meinen Einkünften hinzugezählt, was zu einer nicht unerheblichen Nachzahlung führt. Liegt hier eventuell ein bekannter Fehler vor? Die Crypto-Gewinne dürften in der Rechnung, da steuerlich nicht relavant, ja gar nicht vorkommen...

    Viele Grüße
    Stefan

    #2
    Die Crypto-Gewinne dürften in der Rechnung, da steuerlich nicht relavant, ja gar nicht vorkommen...
    Warum erklärst du sie dann ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ein guter Einwand!
      Ich meinte mal gehört zu haben, dass solche Gewinne auf jeden Fall aufgeführt werden sollte, da das FA andernfalls irgendwann fragen könnte, wo das ganze Geld her kommt.
      Daher dachte ich auch, dass Elster durch die Datumangabe von Kauf und Verkauf selber wertet, ob hier Steuerrelevanz vorliegt oder nicht.
      Ist dies denn nicht so? Vermutlich irre ich mich hier ja, bin mir aber nicht sicher.

      Kommentar


        #4
        dass Elster durch die Datumsangabe von Kauf und Verkauf selber wertet, ob hier Steuerrelevanz vorliegt oder nicht.
        Was Mein ELSTER aber nicht macht, wie du siehst. In der Hilfe steht dazu folgendes:

        In den Zeilen 42 bis 49 sind Veräußerungen von Wirtschaftsgütern zu erklären, die nicht Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sind (z.B. Fremdwährungen)
        und bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt oder die Veräußerung früher erfolgt als der Erwerb.

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ist ja auch logisch, denn es gibt ja auch keine Stelle, in der Du sagen könntest, dass X Gewinne mit Haltedauer über ein Jahr und Y Gewinne mit Haltedauer unter einem Jahr angefallen sind. Wie soll das Programm das erkennen können ?
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Zitat von Stefan89 Beitrag anzeigen
            Ein guter Einwand!
            Ich meinte mal gehört zu haben, dass solche Gewinne auf jeden Fall aufgeführt werden sollte, da das FA andernfalls irgendwann fragen könnte, wo das ganze Geld her kommt.
            Daher dachte ich auch, dass Elster durch die Datumangabe von Kauf und Verkauf selber wertet, ob hier Steuerrelevanz vorliegt oder nicht.
            Ist dies denn nicht so? Vermutlich irre ich mich hier ja, bin mir aber nicht sicher.
            Hallo,

            ...und jetzt meinst du es nicht mehr?, weil du im Imperfekt sprichst

            Gruß FIGUL

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