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Anlage AV - Zeile 6

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    Anlage AV - Zeile 6

    Guten Tag zusammen,

    ich bin für das Jahr 2021 unmittelbar begünstigt und Frage mich, was ich in der Zeile 6 eintragen soll... ist das mein ganz normales Jahres-Bruttogehalt? Wenn ja, warum schreibt man es immer so unötig kompliziert bzw. nicht einfach in Klammern dahinter (Ihr Jahres-Bruttogerhalt), somit ist es für alle einfacher zu verstehen und man spart sich das ständige aufwendige Googeln oder Nachfragen.

    Viele Grüße,
    Max


    #2
    ist das mein ganz normales Jahres-Bruttogehalt? Wenn ja, warum schreibt man es immer so unötig kompliziert
    Es gibt Leute, deren Bruttoeinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt und bei denen ist es

    dann eben nicht das gesamte Bruttoeinkommen des Vorjahres. Deshalb kann man das nicht so einfach beschreiben, wie du das gerne hättest.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Es gibt Leute, deren Bruttoeinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt und bei denen ist es

      dann eben nicht das gesamte Bruttoeinkommen des Vorjahres. Deshalb kann man das nicht so einfach beschreiben, wie du das gerne hättest.
      Hallo,

      was aber letzendlich keine Rolle spielt.
      Die Berechnung erfolgt auf Basis der Bemessungsgrenze
      Gruß FIGUL

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        #4
        was aber letzendlich keine Rolle spielt. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Bemessungsgrenze
        Wobei nach meiner Erinnerung früher Beträge über 100.000,00 € nicht akzeptiert werden. Inzwischen scheint das kein Problem mehr zu sein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo zusammen,

          danke für die raschen Antworten, aber es spielt doch keine Rolle ob ich jetzt 40.000€ Brutto oder 100.000€ Brutto dort eintrage... die Berechnen doch sowieso das mit der Beitragsbemessungsgrenze irgendwie automatisch... daher finde ich, hätte man auch einfach hinschreiben können "Ihr Jahres-Bruttogehalt" und in dem Fragezeichen da, einfach nochmal genau diese Erklärung, dass es zur Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze dient und blabla... wäre 100x verständlicher, aber deutsche Sprache, schwere Sprache - oder die wollen das man zum Steuerberater geht

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            #6
            Auf meiner Lohnabrechnung stand früher u. a. ein SV-Brutto RV und das war der Betrag, den ich in die Anlage AV eingetragen habe. Daneben gab es ein

            SV-Brutto KV/PV, ein SV-Brutto AV, ein Steuer-Brutto sowie ein Gesamtbrutto und die Beträge waren keineswegs alle identisch. Von der Finanzverwaltung

            jetzt zu erwarten, nicht rechtskonforme Begriffe zu verwenden, ist m. E. zu viel erwartet. Hier im Anwenderforum bringt der Vorschlag ohnehin nichts,

            den müsste man ja an die Vordruckkommission für die Einkommensteuerformulare herantragen. Dass hier Mitglieder mitlesen, glaube ich eher nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Auch unterhalb der BBG gibt es Fälle, in denen Steuer- und RV-Brutto voneinander abweichen. Im Übrigen steht in der Hilfe, dass man den Wert in der Bescheinigung zur Sozialversicherung findet. Ganz ohne Google.

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