Guten Tag zusammen,
ich bin leider überfordert mit folgendem Sachverhalt:
Wir sind eine Band und haben uns im April 2021 als GbR angemeldet. Vom Finanzamt haben wir erst im November 2021 die Steuernummer erhalten und ungefähr in dem Zeitraum auch die UST-ID und im Dezember die Aufforderung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung ab April 2021. Für den April und Mai 2021 sind weder Ausgaben noch Einnahmen angefallen. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung haben wir also als Null-Rechnung abgeschickt.
Leider ging es innerhalb der Band drunter und drüber, weshalb wir erst jetzt zur Umsatzsteuer-Voranmeldung gekommen sind (also rückwirkend ab April 2021 bis Februar 2022). Wie schlimm ist das, wir sind ja gesetzlich verpflichtet das monatlich zu machen?
Wir würden eigentlich unter die Kleinunternehmer-Regelung fallen, allerdings nimmt unser Proberaum/Studio-Vermieter (also den Raum nutzen wir nur für gewerbliche Zwecke) 19% Mwst, das ist auch im Mietvertrag/Rechnung ausgewiesen. Die würden wir gerne absetzen.
Für den Zeitraum Juni 2021 bis Februar 2022 ist also diese Miete mit 19% angefallen. Die Steuer der Miete betrug in dem Zeitraum akkumuliert circa 1120€. Die Einnahmen in diesem Zeitraum waren durch Corona sehr eingeschränkt (1 Auftritt im August 200€), für diese Rechnung haben wir selbst Umsatzsteuer ausgestellt (also 38€ USt).
Nun zur eigentlichen Frage: Können bzw. müssen diese Umsatzsteuer-Mietkosten (monatlich circa 140€) bei der UStVA angegeben sein? Und wenn ja, in welcher Zeile (s.Bild?)?
Ich wäre über jede Hilfe sehr dankbar, ich hoffe die Ausführungen waren nicht zu verwirrend!
Liebe Grüße
Bildschirmfoto 2022-03-07 um 18.12.34.png
ich bin leider überfordert mit folgendem Sachverhalt:
Wir sind eine Band und haben uns im April 2021 als GbR angemeldet. Vom Finanzamt haben wir erst im November 2021 die Steuernummer erhalten und ungefähr in dem Zeitraum auch die UST-ID und im Dezember die Aufforderung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung ab April 2021. Für den April und Mai 2021 sind weder Ausgaben noch Einnahmen angefallen. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung haben wir also als Null-Rechnung abgeschickt.
Leider ging es innerhalb der Band drunter und drüber, weshalb wir erst jetzt zur Umsatzsteuer-Voranmeldung gekommen sind (also rückwirkend ab April 2021 bis Februar 2022). Wie schlimm ist das, wir sind ja gesetzlich verpflichtet das monatlich zu machen?
Wir würden eigentlich unter die Kleinunternehmer-Regelung fallen, allerdings nimmt unser Proberaum/Studio-Vermieter (also den Raum nutzen wir nur für gewerbliche Zwecke) 19% Mwst, das ist auch im Mietvertrag/Rechnung ausgewiesen. Die würden wir gerne absetzen.
Für den Zeitraum Juni 2021 bis Februar 2022 ist also diese Miete mit 19% angefallen. Die Steuer der Miete betrug in dem Zeitraum akkumuliert circa 1120€. Die Einnahmen in diesem Zeitraum waren durch Corona sehr eingeschränkt (1 Auftritt im August 200€), für diese Rechnung haben wir selbst Umsatzsteuer ausgestellt (also 38€ USt).
Nun zur eigentlichen Frage: Können bzw. müssen diese Umsatzsteuer-Mietkosten (monatlich circa 140€) bei der UStVA angegeben sein? Und wenn ja, in welcher Zeile (s.Bild?)?
Ich wäre über jede Hilfe sehr dankbar, ich hoffe die Ausführungen waren nicht zu verwirrend!
Liebe Grüße
Bildschirmfoto 2022-03-07 um 18.12.34.png
Kommentar