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Übungsleiterpauschale als Impfarzt

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    Übungsleiterpauschale als Impfarzt

    Hallo zusammen,

    ich habe letztes Jahr als Impfärztin gearbeitet und mein Einkommen aus dieser Tätigkeit in der Lohnsteuerklasse 6 versteuert, also bereits den maximalen Steuersatz darauf gezahlt. Nun würde ich gerne die Übungsleiterpauschale von 3.000 € nutzen, um mir die schon bezahlten Steuern auf die ersten 3.000 € aus dieser Tätigkeit in meiner Steuererklärung erstatten zu lassen.

    Hat jemand Erfahrung damit, wo ich dies in der Steuererklärung angeben kann?

    Vielen Dank!

    #2
    Wenn die Tätigkeit als Angestellter auf Lohnsteuerklasse ausgeübt wurde, musst du das in der Anlage N erklären.

    Wenn der AG die 3.000,00 € beim Lohnsteuereinbehalt nicht freigestellt hat, ist das etwas umständlich, denn

    in Zeile 27 der Anlage N sollen eigentlich steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen eingetragen werden.

    Du musst dann den nach Steuerklasse 6 bescheinigten Bruttoarbeitslohn um 3.000,00 € kürzen, diese 3.000,00 €

    in die Zeile 27 eintragen und dem Finanzamt den Sachverhalt erläutern.

    Es muss natürlich eine Nebentätigkeit gewesen sein, aber bei Lohnsteuerklasse 6 gehe ich davon aus.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24 und Mango 2, vielen Dank für die Eröffnung dieses Themas und die ausführliche Antwort dazu. Dieses betrifft mich auch in meiner leider noch nicht ganz fertig gestellten ESt-Erklärung für 2021. Dazu wollte ich bitte an Charlie24 noch nachfragen, wie ich vorgehe, wenn ich diese Einkünfte nicht "als Angestellter auf Lst-klasse ausgeübt" habe, sondern mir diese (auch nebenberuflichen) Einkünfte direkt von der Kassenärztlichen Vereinigung hier in Bayern vergütet wurden? Vielen Dank und beste Grüße !

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        #4
        Hallo Charlie24, meine Anfrage von heute Abend hat sich zunächst erledigt. Ich hatte meine vorhergehende Frage dazu (im Feb. 22) mit vor allem deinen Antworten dazu trotz intensiver, gezielter Suche zunächst leider nicht mehr wiedergefunden und bin davon ausgegangen, das sei in der Zwischenzeit wegen irgendwelcher Verfallszeiten wohl automatisch alles gelöscht worden. Dem ist aber nicht so, hab jetzt doch alles Notwendige dazu wiedergefunden (.. u. a. #Beamtenschweiß - stammt Nicht von mir). Wieso diese Beiträge (#Impfarzt) mal aufrufbar sind und mal nicht, weiß ich allerdings immer noch nicht genau . Vielen Dank nochmal für die ausführlichen und erschöpfenden Auskünfte !

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          #5
          ... mit vor allem deinen Antworten dazu trotz intensiver, gezielter Suche zunächst leider nicht mehr wiedergefunden
          Am schnellsten findet man die eigenen Beiträge über das eigene Profil. Dort kann man auf der Registerkarte Über unten auf den Link

          Alle Beiträge durchsuchen gehen. Wenn das nicht sehr viele Beiträge sind, werden die alle angezeigt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Danke nochmal, Charlie24 für den Rundum-Service.

            Dass ich nichts gefunden hatte, lag wohl daran, dass ich dieses Malnach "Impfarzt" gesucht hatte und in dem ersten Thread tauchte nur "Impfzentrum als Begriff auf.

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