Meine Frau und ich betreiben gemeinsam eine klassische PV-Anlage auf dem Hausdach des eigenen Grundstückes. Dabei stellt sich für uns die Frage in welcher Zeile wir in der ESt / Anlage G den Gewinn eintragen müssen? (Gewinn als Einzelunternehmer - Zeile 4 / Gewinn als Mitunternehmer - Zeile 8 / Gewinn als Mitunternehmer in Fällen von geringer Bedeutung - Zeile 12)
Wenn die richtige Zeile dafür geklärt wäre, stellt sich für uns noch die Frage, wird der aus der EÜR ermittelte Gewinn zu 50% beim Ehemann in der Anlage G eingetragen und die anderen 50% bei der Ehefrau, da ja beide Personen eine Anlage G abgeben müssen?
Wenn die richtige Zeile dafür geklärt wäre, stellt sich für uns noch die Frage, wird der aus der EÜR ermittelte Gewinn zu 50% beim Ehemann in der Anlage G eingetragen und die anderen 50% bei der Ehefrau, da ja beide Personen eine Anlage G abgeben müssen?
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