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Einkünfte aus Landwirtschaft (Paragraph 13a)

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    Einkünfte aus Landwirtschaft (Paragraph 13a)

    Hallo zusammen,
    Versuche mich zum ersten mal an meiner Steuererklärung, für mich leider super komplizirt weil ich mit meinem Freund eine GbR habe (Landwirtschaft). Der Gewinn der GbR wird laut Paragraph 13a nach Durchschnittssätzen ermittelt (Regelung für kl. landw. Unternehmen). Jetzte meine Fragen:

    - Überall ist von Ehemann/Person A und Ehefrau/Person B die Rede. Habe ich da einmal was falsches Angeben (z.B. Verheiratet) oder ist das immer so? Denn Verheiratet bin ich nicht und ich (in dem Falle Person A) bin erst recht nicht der Ehemann (). Oder kann Person B auch einfach der Mitgesellschafter der GbR sein?

    - Ich habe die Anlage 13a und Anlage L ausgefüllt. Reicht das für die landwirtschaftliche GbR oder muss ich noch weitere Anlagen, z.B. Anlage S ausfüllen?

    Ich hoffe sehr jemand von euch kann mir mit diesen speziellen Fragen beantworten, es würde mir unglaublich helfen!
    Einen schönen Abend

    #2
    AW: Einkünfte aus Landwirtschaft (Paragraph 13a)

    Zitat von Ameliese Beitrag anzeigen
    Überall
    Was heißt denn Überall? Also in der Anleitung zu unserem Toaster steht das Wort Ehemann nicht ein einziges Mal.

    Für eine GdbR ist jedenfalls keine Einkommensteuererklärung abzugeben, für die einzelnen Gesellschafter allerdings schon.

    Ich bin mir nicht ganz sicher, ob in der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung das Wort Ehemann vorkommt. Jedenfalls aber nicht überall dort.
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 13.11.2019, 19:01.

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      #3
      AW: Einkünfte aus Landwirtschaft (Paragraph 13a)

      Für die GBR müsst ihr bekanntlich eine Feststellungserklärung (ESt 1B) einreichen

      In der eigenen Einkommensteuererklärung ist der Anteil am Gewinn dann in der Zeile 10 der Anlage L zu erklären. Die Anlage 13a wird nur bei der Feststellungerklärung benötigt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Einkünfte aus Landwirtschaft (Paragraph 13a)

        Hallo,

        >>>Überall ist von Ehemann/Person A und Ehefrau/Person B die Rede.

        Da steht doch wohl "Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A", oder?

        Und in deinem Fall bist du die "Steuerpflichtige Person", der Rest betrifft dich nicht (eben weil nicht verheiratet).


        >>>und ich (in dem Falle Person A)

        Nein, du bist nicht Person A, dass wäre einer der beiden in einer gleichgeschlechtlichen Ehe (keine Ahnung ob man dann frei wählen darf wer A und wer B ist).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: Einkünfte aus Landwirtschaft (Paragraph 13a)

          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
          Nein, du bist nicht Person A, dass wäre einer der beiden in einer gleichgeschlechtlichen Ehe (keine Ahnung ob man dann frei wählen darf wer A und wer B ist).
          Stefan
          Nein darf man nicht. Das geht nach dem Alphabet. Bei unterschiedlichen Nachnamen ist derjenige A der mit dem Nachnamen zuerst kommt und bei gleichem Nachnamen (Familiennamen) geht es nach dem Vornamen der Partner. Sollten diese auch gleich sein - ja so Fälle gibt es :-) - dann geht es nach dem Geburtsdatum.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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            #6
            AW: Einkünfte aus Landwirtschaft (Paragraph 13a)

            Super, vielen Dank für die nützlichen Antworten, jetzt bin ich schon ein gutes Stück weiter gekommen.
            Natürlich gibt es gleich eine Anschlussfrage und zwar in der Anlage L muss ich ja den Gewinn aus der landwirtschaftlichen GbR angeben. Es scheint mir aber Zeile 11 zutreffender als Zeile 10 zu sein, da wir ja die Gewinnermittlung nach Paragraph 13a machen.
            In der Zeile 10 soll ich einmal "Gesellschaft, Finanzamt, Steuernummer" eingeben. Wisst ihr was mit Gesellschaft gemeint ist? Die Rechtsform des Betriebes? Und die anderen Angaben beziehen sich ja warscheinlich auf den Betrieb oder?
            Meine letzte Frage (vorerst) bezieht sich gleich auf die Angaben darunter, und zwar soll ich dort den Gewinn eintragen. Wir teilen den Gewinn der GbR 50/50 auf. Trage ich dort jetzt also nur "meine" Hälfte des Gewinns ein oder etwa den gesamten Gewinn des Unternehmens?
            Vielen Dank schonmal

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              #7
              AW: Einkünfte aus Landwirtschaft (Paragraph 13a)

              Die Angaben in der Anlage L im Onlineformular der Feststellungserklärung sind etwas verwirrend, weil hier die Anlage L nicht präzise an die Besonderheiten einer Gemeinschaft angepasst wurde.

              Bei der 1 - Art der Gewinnermittlung wählst du aus: § 13a Absatz 3 bis 7 EStG, den Gewinn selbst auf Seite 2 erklärst du in den Zeilen 8 und 9 bei Einzelunternehmer.

              Mit den weiteren Details der Gewinnermittlung nach § 13a EStG habe ich keine Erfahrung

              Du musst der Erklärung die Anlage FE 1 hinzufügen. Dort gibst du unter 1 -Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft den Gesamtgewinn 2018 in die Zeile 4 ein,

              damit er nach dem Schlüssel gemäß der Anlage FB verteilt wird. In der Anlage FE 1 gibst du bei Feststellungbeteiligte unter 5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen

              noch die Nummern der Beteiligten ein. Das sollte ausreichend sein, damit der Gewinn hälftig auf euch beide verteilt wird.

              In deiner persönlichen Einkommensteuererklärung trägst du deinen Gewinnanteil dann in die Zeile 11 der Anlage L ein.

              Alles klar?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Einkünfte aus Landwirtschaft (Paragraph 13a)

                Ok super, soweit klappt alles.
                Ich brauche doch keine Anlage S weil ich ja schon die Anlage L ausgefüllt habe bei meiner Steuererklärung, sehe ich das richtig? Die Anlage L und die Anlage 13a habe ich jetzt bei meiner persönlichen Steuererklärung und beim Formular Est B1, ist das nötig? Steht ja beide Male genau das gleiche drinnen...

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                  #9
                  AW: Einkünfte aus Landwirtschaft (Paragraph 13a)

                  Bei deiner persönlichen Steuererklärung benötigst du die Anlage 13a nicht. Du trägst deinen hälftigen Gewinnanteil in die Zeile 11 deiner Anlage L ein, das genügt.

                  Das steht doch bereits in meiner vorherigen Antwort! Dia Anlage S benötigst du ebenfalls nicht! Die Land- und Forstwirtschaft ist eine eigene Einkunftsart und

                  gehört deshalb nicht zur selbstständigen Arbeit.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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