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Altersentlastungsbetrag / Berechnung im Programm

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    Altersentlastungsbetrag / Berechnung im Programm

    In der Elsteranwendung wird nach vollständiger Erstellung der Einkommenssteuererklärung eine Prüfung und Berechnung vorgenommen. In dieser wird mir ein Entlastungsbetrag von 912€ angezeigt, obwohl ich Pension und Rente beziehe. Der Steuerbescheid weist dann allerdings nur 20€ aus. Liegt ein Fehler im Programm vor ?
    Gruß

    #2
    Was sagt denn die Erläuterung im Bescheid und der Vergleich der Bescheiddaten mit den Erklärungsdaten ? Ergibt sich daraus etwas ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Im Bescheid gibt es keine Angaben dazu. Im Vergleich wird der Betrag 20€ statt 912€ angegeben, auch ohne Hinweis.
      es macht mich nur stutzig, da das Programm ansonsten ziemlich genau ist.
      Gruß

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        #4
        Zitat von ApfelWolf Beitrag anzeigen
        In dieser wird mir ein Entlastungsbetrag von 912€ angezeigt, obwohl ich Pension und Rente beziehe.
        Für Versorgungseinkünfte und Rente gibt es keinen Altersentlastungsbetrag.

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          #5
          Ich denke, das weiß er selbst, siehe seinen Eingangspost. Daher nochmal meine Frage: Was sagt der Vergleich der Bescheiddaten mit den Erklärungsdaten ? Ergänzend: Gibt es in Deiner Berechnung im Vergleich irgendwo eine Abweichung der Höhe nach oder in der Zuordnung / Bezeichnung ?

          Was ich mir vorstellen könnte: Hast Du insbesondere bei der Pension ggf. keine oder weniger Angaben zum Versorgungsfreibetrag gemacht (Bemessungsgrundlage, Höhe der Versorgungsbezüge etc.), die das Finanzamt dann (richtigerweise ?) doch von sich aus berücksichtigt hat, so dass in Deiner Berechnung quasi der selbe Arbeitslohn, aber niedrigere Versorgungsbezüge und damit höherer Altersentlastungsbetrag enthalten ist ?
          Schönen Gruß

          Picard777

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            #6
            Tatsächlich in 2020 war die Bemessungsgrundlage etwas niedriger als die Versorgungsbezüge.
            Dennoch erklärt das m.E. noch nicht, weshalb das Programm die 912€ gerechnet hat bzw. jetzt wieder rechnet (obwohl diesmal Bemessungsgrundlage und Versorgungsbezüge gleiche Beträge sind).
            Gruß

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              #7
              Erinnert mich an ein pubertierendes Kind aus meiner näheren Umgebung: Ich habe jetzt schon 2x jeweils mehrere Fragen gestellt und Du beantwortest immer nur einen Teil davon. Ich frage daher jetzt zum dritten Mal:

              Was sagt der Vergleich der Bescheiddaten mit den Erklärungsdaten ? Ergänzend: Gibt es in Deiner Berechnung im Vergleich irgendwo eine Abweichung der Höhe nach oder in der Zuordnung / Bezeichnung ?

              Achtung, das waren zwei Fragen ! :-)
              Schönen Gruß

              Picard777

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                #8
                Ich hatte schon auf die ersten beiden Fragen geantwortet, s.o. #3 und #6 - Lesekompetenz
                und der Ton macht die Musik und nicht Oberlehrern / Wozu gibt es Foren-Regeln?
                Gruß

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                  #9
                  Ah ja, dann kam das für mich aus irgendwelchen Gründen nicht klar rüber, sorry, muss ich mir an die eigen Nase fassen mit der Lesekompetenz. :-(

                  Wenn Du dich in meine -falsche- Lage reinversetzt, verstehst Du sicher, dass wir hier sehr häufig nach A fragen und darauf eine Antwort zur ungestellten Frage B bekommen und die Antwort auf Frage A offen bleibt, so dass man sich dann schon fragt, ob der Frager tatsächlich eine Antwort will, weil die Antwort auf A nunmal essenziell erschien.

                  Zurück vom OT zu Deinem Problem:

                  Hast Du noch andere Einkünfte, z.B. Kapitaleinkünfte ?
                  Unter "Pension" verstehst Du vermutlich eine Pension aus Lohnsteuerbescheinigung (Anlage N). Gibt es außer der vermutlichen DRV-Rente noch etwas in der Anlage R ?
                  Ist in Anlage N / Anlage R ggf. noch aus Vorjahren noch eine Zeitraumangabe fälschlich übernommen worden ? Beispiel: Pensionsbeginn Dezember 2020 und daher in 2020 Monatsangabe "12-12", dann muss in 2021 "12-12" raus.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

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                    #10
                    Keine anderen Einkünfte.
                    Pension in Anlage N und Rente in Anlage R, keine weiteren.
                    Daten stimmen alle.
                    Da im Programm die Versorgungsbezüge erkannt werden und keine weiteren Einkünfte vorliegen, erschließen sich eben die 912€ nicht.
                    Gruß

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                      #11
                      Ich bin raus. An einen Programmfehler glaube ich eher weniger, kann es aber auch nicht ausschließen. Ohne die genauen kompletten Eingabedaten, die Du natürlich hier nicht posten wirst, fällt mir nichts mehr ein.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

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                        #12
                        Keine anderen Einkünfte.
                        Nachdem für Renten und Versorgungsbezüge kein Altersentlastungsbetrag gewährt wird, dir aber das Finanzamt 20,00 € zugebilligt hat,

                        muss es ja noch geringe andere Einkünfte geben, für die ein Altersentlastungsbetrag gewährt wird. 912,00 € wäre der Höchstbetrag

                        für jemand, der 2017 das 64. Lebensjahr vollendet hat.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Danke erstmal.
                          Ich werde den nächsten Bescheid abwarten und mich bei neuen Erkenntnissen nochmal melden.
                          Gruß

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                            #14
                            Siehe Beitrag #6: Die Bemessungsgrundlage war "etwas niedriger" als die Versorgungsbezüge, dieses Delta dürfte dann altersentlastungsbetragfähig gewesen sein.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                              #15
                              Die Bemessungsgrundlage war "etwas niedriger" als die Versorgungsbezüge, dieses Delta dürfte dann altersentlastungsbetragfähig gewesen sein.
                              Nein, das stimmt nicht. Die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag ist regelmäßig niedriger, die wird ja im 1. Jahr des Versorgungsbezugs gebildet.

                              Falls der Betrag unter Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung höher wäre als der Betrag unter Nummer 8, wäre die Differenz kein Versorgungsbezug,

                              auch das kommt aber selten vor. Einen Fehler im Steuerberechnungsmodul halte ich für wenig wahrscheinlich. Mir wird seit Jahren der Altersentlastungsbetrag

                              für meine sonstigen Einkünfte gewährt, da ist noch nie ein Rechenfehler aufgetreten. Ich beziehe ebenfalls eine Altersrente und Versorgungsbezüge.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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