In der Elsteranwendung wird nach vollständiger Erstellung der Einkommenssteuererklärung eine Prüfung und Berechnung vorgenommen. In dieser wird mir ein Entlastungsbetrag von 912€ angezeigt, obwohl ich Pension und Rente beziehe. Der Steuerbescheid weist dann allerdings nur 20€ aus. Liegt ein Fehler im Programm vor ?
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Keine Ankündigung bisher.
Altersentlastungsbetrag / Berechnung im Programm
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Was sagt denn die Erläuterung im Bescheid und der Vergleich der Bescheiddaten mit den Erklärungsdaten ? Ergibt sich daraus etwas ?Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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Zitat von ApfelWolf Beitrag anzeigenIn dieser wird mir ein Entlastungsbetrag von 912€ angezeigt, obwohl ich Pension und Rente beziehe.
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Ich denke, das weiß er selbst, siehe seinen Eingangspost. Daher nochmal meine Frage: Was sagt der Vergleich der Bescheiddaten mit den Erklärungsdaten ? Ergänzend: Gibt es in Deiner Berechnung im Vergleich irgendwo eine Abweichung der Höhe nach oder in der Zuordnung / Bezeichnung ?
Was ich mir vorstellen könnte: Hast Du insbesondere bei der Pension ggf. keine oder weniger Angaben zum Versorgungsfreibetrag gemacht (Bemessungsgrundlage, Höhe der Versorgungsbezüge etc.), die das Finanzamt dann (richtigerweise ?) doch von sich aus berücksichtigt hat, so dass in Deiner Berechnung quasi der selbe Arbeitslohn, aber niedrigere Versorgungsbezüge und damit höherer Altersentlastungsbetrag enthalten ist ?Schönen Gruß
Picard777
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Erinnert mich an ein pubertierendes Kind aus meiner näheren Umgebung: Ich habe jetzt schon 2x jeweils mehrere Fragen gestellt und Du beantwortest immer nur einen Teil davon. Ich frage daher jetzt zum dritten Mal:
Was sagt der Vergleich der Bescheiddaten mit den Erklärungsdaten ? Ergänzend: Gibt es in Deiner Berechnung im Vergleich irgendwo eine Abweichung der Höhe nach oder in der Zuordnung / Bezeichnung ?
Achtung, das waren zwei Fragen ! :-)
Schönen Gruß
Picard777
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Ah ja, dann kam das für mich aus irgendwelchen Gründen nicht klar rüber, sorry, muss ich mir an die eigen Nase fassen mit der Lesekompetenz. :-(
Wenn Du dich in meine -falsche- Lage reinversetzt, verstehst Du sicher, dass wir hier sehr häufig nach A fragen und darauf eine Antwort zur ungestellten Frage B bekommen und die Antwort auf Frage A offen bleibt, so dass man sich dann schon fragt, ob der Frager tatsächlich eine Antwort will, weil die Antwort auf A nunmal essenziell erschien.
Zurück vom OT zu Deinem Problem:
Hast Du noch andere Einkünfte, z.B. Kapitaleinkünfte ?
Unter "Pension" verstehst Du vermutlich eine Pension aus Lohnsteuerbescheinigung (Anlage N). Gibt es außer der vermutlichen DRV-Rente noch etwas in der Anlage R ?
Ist in Anlage N / Anlage R ggf. noch aus Vorjahren noch eine Zeitraumangabe fälschlich übernommen worden ? Beispiel: Pensionsbeginn Dezember 2020 und daher in 2020 Monatsangabe "12-12", dann muss in 2021 "12-12" raus.Schönen Gruß
Picard777
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Ich bin raus. An einen Programmfehler glaube ich eher weniger, kann es aber auch nicht ausschließen. Ohne die genauen kompletten Eingabedaten, die Du natürlich hier nicht posten wirst, fällt mir nichts mehr ein.Schönen Gruß
Picard777
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Keine anderen Einkünfte.
muss es ja noch geringe andere Einkünfte geben, für die ein Altersentlastungsbetrag gewährt wird. 912,00 € wäre der Höchstbetrag
für jemand, der 2017 das 64. Lebensjahr vollendet hat.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Siehe Beitrag #6: Die Bemessungsgrundlage war "etwas niedriger" als die Versorgungsbezüge, dieses Delta dürfte dann altersentlastungsbetragfähig gewesen sein.Schönen Gruß
Picard777
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Die Bemessungsgrundlage war "etwas niedriger" als die Versorgungsbezüge, dieses Delta dürfte dann altersentlastungsbetragfähig gewesen sein.
Falls der Betrag unter Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung höher wäre als der Betrag unter Nummer 8, wäre die Differenz kein Versorgungsbezug,
auch das kommt aber selten vor. Einen Fehler im Steuerberechnungsmodul halte ich für wenig wahrscheinlich. Mir wird seit Jahren der Altersentlastungsbetrag
für meine sonstigen Einkünfte gewährt, da ist noch nie ein Rechenfehler aufgetreten. Ich beziehe ebenfalls eine Altersrente und Versorgungsbezüge.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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