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Gesonderte und einheitliche Feststellung 2020

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    Gesonderte und einheitliche Feststellung 2020

    Hallo und guten Abend,

    ich möchte für unsere Erbengemeinschaft eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung für zwei Mietwohnungen ausfüllen. Ich habe - hoffentlich - mithilfe der vielen guten Erläuterungen in diesem Forum die meisten Eingaben kapiert. Ich hänge aktuell jetzt noch an einer Stelle und hoffe auf Hilfe aus dem Forum:

    Ich kann bzw. muss im Hauptvordruck auf der Teilseite 7 ein abweichendes Wirtschaftsjahr / Rumpfwirtschaftsjahr eintragen. Da mein Vater am 29.11.2020 verstorben ist und das Finanzamt uns aufgefordert hat die Erklärung für den Dezember abzugeben, würde ich hier jetzt ein Rumpfwirtschaftsjahr vom 01.12.2020 bis 31.12.2020 eintragen.

    Die letzte der beiden Wohungen wurde im Jahr 2021 im September verkauft - hier würde ich dann analog in der Erklärung für 2021 ein Rumpfwirtschaftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 30.10.2021 eintragen.

    Stimmen meine Annahmen oder kann ich diese Einträge völlig ignorieren? Oder muss das Sterbedatum an einer ganz anderen Stelle eingetragen werden?

    Danke schon im Voraus für die Hilfe!


    #2
    Gibt es denn eine Fehlermeldung, wenn Du das Feld freilässt? Meiner Meinung nach wäre ein Eintrag hier nicht richtig - kann misch schon aber auch täuschen.

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      #3
      Nein, es gibt keine Fehlermeldung. Ich denke ich lasse das Feld also leer. Dann reicht es wahrscheinlich, dass ich in der Anlage V den Todestag als "Angeschafft am" angebe.

      Vielen Dank!

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        #4
        Dann reicht es wahrscheinlich, dass ich in der Anlage V den Todestag als "Angeschafft am" angebe.
        Kann man so machen Bei einer Gesamtrechtsnachfolge ist für die AfA allerdings nach wie vor das Anschaffungsdatum des Erblassers maßgeblich.

        Ein Rumpfwirtschaftsjahr gibt es bei Überschusseinkünften nicht. In Zeile 43 der Anlage FB trägt man den Sterbetag 29.11.2020 als Gründungsdatum ein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Ein Rumpfwirtschaftsjahr gibt es bei Überschusseinkünften nicht. In Zeile 43 der Anlage FB trägt man den Sterbetag 29.11.2020 als Gründungsdatum ein.
          Ok, vielen Dank! Dann gebe ich das dort ein für jeden Beteiligten und für 2021 das entsprechende Austrittsdatum, zu dem die letzte der beiden Wohnungen verkauft wurde.

          Ich hoffe, damit ist alles machbar... Viele Grüße und vielen Dank!

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            #6
            Dann gebe ich das dort ein für jeden Beteiligten und für 2021 das entsprechende Austrittsdatum, zu dem die letzte der beiden Wohnungen verkauft wurde.
            Maßgeblich ist der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten, der in der Regel erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung erfolgt.

            Bei der Erklärung für 2021 trägst du das Veräußerungsdatum auch in die Anlagen V ein und zwar für jede Wohnung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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