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nicht rezeptpflichtige Medikamente

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    nicht rezeptpflichtige Medikamente

    Hallo Forum,
    Ich benötige dauerhaft wegen einer chronischen Erkrankung nicht rezeptpflichtige Medikamente, welche die gesetzliche Krankenkasse nicht bezahlt.
    Können diese Medikamente, wie z.B. Teststreifen für Diabetiker, ohne ärztliches Rezept steuerlich geltend gemacht werden?
    Wie ist es bei nichtrezeptpflichtigen Medikamenten, welche nur ab und an benötigt werden?
    Viele Grüße
    Grimbart

    #2
    Hat jetzt mit Elster nicht wirklich etwas zu tun, daher nur knapp Hinweis auf R 33. EStR Abs. 1:

    Der Nachweis von Krankheitskosten ist nach § 64 EStDV zu führen. Bei Aufwendungen für eine Augen-Laser-Operation ist die Vorlage eines amtsärztlichen Attests nicht erforderlich. Bei einer andauernden Erkrankung mit anhaltendem Verbrauch bestimmter Arznei-, Heil- und Hilfsmittel reicht die einmalige Vorlage einer Verordnung. Wurde die Notwendigkeit einer Sehhilfe in der Vergangenheit durch einen Augenarzt festgestellt, genügt in den Folgejahren die Sehschärfenbestimmung durch einen Augenoptiker. Als Nachweis der angefallenen Krankheitsaufwendungen kann auch die Vorlage der Erstattungsmitteilung der privaten Krankenversicherung oder der Beihilfebescheid einer Behörde ausreichen. Diese Erleichterung entbindet den Stpfl. aber nicht von der Verpflichtung, dem Finanzamt die Zwangsläufigkeit, Notwendigkeit und Angemessenheit nicht erstatteter Aufwendungen auf Verlangen nachzuweisen. Wurde die Notwendigkeit einer Kur offensichtlich im Rahmen der Bewilligung von Zuschüssen oder Beihilfen anerkannt, genügt bei Pflichtversicherten die Bescheinigung der Versicherungsanstalt und bei öffentlich Bediensteten der Beihilfebescheid.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      In § 64 EStDV ist geregelt, dass der Nachweis nur mit einer vorher ausgestellten Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers erbracht werden kann.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        Danke für die Antworten!
        Gruß
        Grimbart

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