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    #16
    Guten Morgen
    danke für die schnelle Antwort für Einfach Elster.
    Was wäre denn so negativ für mich - mein Mann und ich beziehen nur eine Pension und ich eine Rente.
    Wertpapiere wie Aktien… besitzen wir nicht und haben auch sonst keine Einnahmen wie Vermietung.
    Das einzige wäre das mein Mann und ich ab Juli 2024 den Pflegegrad 3 haben.
    Ich möchte auch aufgrund meiner Erkrankung einfach die Steuern ohne großen Aufwand erledigen.
    Gruss Renate

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      #17
      Zitat von Laufhund Beitrag anzeigen
      muss ich mich als Witwe mit meiner ID anmelden um den Code per Post zubekommen oder läuft dies noch über die ID meines Mannes?
      Derjenige der die Erklärung erstellt registriert sich mit seiner ID-Nummer.

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        #18
        Zitat von Laufhund Beitrag anzeigen
        danke für die schnelle Antwort für Einfach Elster.
        Was wäre denn so negativ für mich - mein Mann und ich beziehen nur eine Pension und ich eine Rente.
        Wertpapiere wie Aktien… besitzen wir nicht und haben auch sonst keine Einnahmen wie Vermietung.
        Das einzige wäre das mein Mann und ich ab Juli 2024 den Pflegegrad 3 haben.
        Der wesentliche negative Punkt ist, dass sich hier niemand mit EinfachElster auskennt, und du keine Unterstützung erhalten wirst. Ansonsten gibt es halt die hier regelmäßig genannten Nachteile (Eingabe nicht unterbrechbar, d.h. wenn man mittendrin feststellt, dass man noch eine Unterlage raussuchen muss, fängt man im Zweifel von Vorne an, keine Vorausberechnung).

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          #19
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

          Derjenige der die Erklärung erstellt registriert sich mit seiner ID-Nummer.
          Und das dürfte unabhängig von Mein Elster oder EinfachElster sein, denn der Mechanismus mit Abfrage der Meldedaten anhand der Steuer-ID zum Verschicken der Zugangsdaten sollte identisch sein (und in beiden Fällen sollte der streiken, wenn die Meldedaten ergeben, dass der Inhaber der ID verstorben ist).

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            #20
            Danke für die Antworten- alles etwas schwierig in meiner Situation.
            Mein Mann und ich waren Zusammenveranlagt d.h. wenn ich mich mit meiner ID anmelden sollte der Datentransfers doch klappen?
            Lg Renate

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              #21
              Hallo Laufhund!

              Sie schreiben " Seine Passwörter für Elster kenne ich auch nicht" ...

              Ein "Passwort" kann man erneut anfordern - auf der Login-Seite gibt es "Sicherheitstick verloren" und "Passwort vergessen", da mal draufklicken!

              Also: Wenn Sie Zugang auf den PC Ihres Mannes haben, und Sie die Zertifikatsdatei finden
              https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fa...meinem_rechner
              https://www.computerbild.de/artikel/...-31417263.html
              dann können Sie auch wirklich "alles" erledigen, was Ihr Mann zuvor über die Vollversion von Elster auch erledigt hat!



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                #22
                Hallo @Laufhund!

                Sie schreiben "Ich möchte auch aufgrund meiner Erkrankung einfach die Steuern ohne großen Aufwand erledigen."

                Beide Pflegegrad 3 ...
                - wie schaut es aus mit "außergewöhnlichen Belastungen", also "Krankheits- und Pflegekosten" ?
                - wie schaut es aus mit "Behinderungsgrad" ?
                wenn Sie das so "mal schnell und hopplahopp" machen, verlieren Sie wahrscheinlich Steuererstattungsansprüche ... !?

                Sie schreiben "Danke für die Antworten- alles etwas schwierig in meiner Situation.":
                - Wenn Sie noch nie mit Elster gearbeitet haben
                - wenn Sie auch in "analogen" Zeiten die Steuersachen von Ihrem verstorbenen Ehemann haben erledigen lassen,
                - wenn Ihre Aufgabe bisher einzig darin bestand, Formulare zu unterschreiben
                - wenn Sie noch nie oder sehr wenig in Ihrem bisherigen Leben mit Computerei und Software zu tun hatten
                überlegen Sie es sich, ob Sie nicht zumindest im Erstjahr sich steuerlichen Rat bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater holen!

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                  #23
                  Die Zugangangserneuerung für eine verstorbene Person funktioniert meines bescheidenen Wissens nach nicht.

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                    #24
                    Hallo L. E. Fant!

                    Sie haben wahrscheinlicht recht - "Passwort verloren" bedeutet bei Elster immer "Zugangserneuerung" mit Papier-Post, und da m.W. die Adressdaten des Verstorbenen gesperrt sind, funktioniert es nicht.

                    Ausprobieren würd ich das trotzdem - verstorben am 19.02.2025 - vielleicht funktioniert es "noch" ...

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                      #25
                      Zitat von Laufhund Beitrag anzeigen
                      .
                      Mein Mann und ich waren Zusammenveranlagt d.h. wenn ich mich mit meiner ID anmelden sollte der Datentransfers doch klappen?
                      Bei Mein Elster ist die Antwort einfach: das für die Datenübermittlung verwendete Konto identifiziert nur den Übermittler, der auch ein Dritter sein kann (Paradebeispiel wäre jemand, der in seinem Konto für einen pflegebedürftigen Elternteil die Erklärung erstellt und übermittelt). Also geht es erst Recht, vom Konto der Frau die Zusammenveranlagung Mann/Frau zu übermitteln, auch wenn da immer noch der Mann auf der ersten Position steht.

                      Bei EinfachElster sollte es hoffentlich auch so sein, wissen tun wir es aber nicht wirklich.

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                        #26
                        Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                        Ausprobieren würd ich das trotzdem
                        Na gut ... Versuch macht kluch.

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                          #27
                          Na gut ... Versuch macht kluch.
                          Mehr als 6 Wochen nach dem Sterbetag, sind die Chancen m. E. gering.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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