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Vorgehehensweise Kaufpreisaufteilung bei vermieteter Eigentumswohnung

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    Vorgehehensweise Kaufpreisaufteilung bei vermieteter Eigentumswohnung

    Eine Eigentumswohnung wurde bisher selbst bewohnt, jetzt wurde sie vermietet. Meine Frage richtet sich auf die Vorgehensweise der Kaufpreisaufteilung (Anteil Bodenwert):
    Gibt es hier eine vorgschriebene Vorgehensweise, ist das ExcelSheet des Finanzministeriums zwingen zu nutzen, gibt es tolerierte Pauschalsätze (20% geistert durchs Netz) oder kann man es selbst mit Annahmen berechnen?
    Das Problem ist, dass bei der Nutzung des Excelsheets zwei Werte einzugeben sind (Bodenrichtwert und Marktwert) die beide für den Laien nicht so einfach zu beschaffen sind, dazu wurde die Eigentumswohnung 2003 erbaut/gekauft

    #2
    Nach meiner Kenntnis nutzen die Finanzämter das Excel-Tool des BMF, zwingend ist das nicht. Du kannst auch einen Sachverständigen beauftragen.

    An Bodenrichtwerte zu kommen, ist in den einzelnen Bundesländern zwar unterschiedlich aufwändig, aber man bekommt sie schon. Von Pauschalen

    würde ich abraten. Ein Thema der elektronischen Steuererklärung ist das sicher nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Das Problem ist, dass bei der Nutzung des Excelsheets zwei Werte einzugeben sind (Bodenrichtwert und Marktwert)
      Nachtrag: Das hat zwar auch nichts mit ELSTER zu tun, aber wenn du die Wohnung 2003 angeschafft hast, beginnt die AfA 2003, der aktuelle

      Marktwert ist da völlig uninteressant. Bodenrichtwerte aus 2003 sind in vielen Bundesländern kostenlos verfügbar.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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