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    Anlage R-AV / bAV

    Hallo liebes Forum,




    nun bin ich Rentner und muss zum ersten mal die Anlage R-AV / bAV ausfüllen.

    Kann mir jemand Hilfestellung geben ?

    Folgender Sachverhalt:

    Rente seit 1.10.21


    Welche Punkte müssen bei einer VBL Rente ausgefüllt werden ?

    Punkt 4 die Bruttorente von Oktober bis Dezember

    Punkt 7 das Kalenderjahr 2021

    Punkt 8 unterjährige Zahlung Monat 10-12

    Punkt 10 da bin ich mir nicht sicher, habe dort noch einmal die Bruttorente aus Punkt 4 eingetragen

    Ich hoffe das die anderen Punkte für ein ganz normalen Rentner nicht von Belang sind

    LG
    Michael

    #2
    Für deine VBL-Rente solltest du bis Ende Februar 2022 eine Leistungsmitteilung erhalten haben, aus der hervorgeht, in welche Zeilen

    der Anlage R-AV / bAV die einzutragen ist. Am einfachsten ist es, du nutzt den Bescheinigungsabruf von Mein ELSTER
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke Charlie,habe leider bisher noch keinen Leistungsbescheid bekommen.
      Bisher ist nur die Bewilligung der VBL Rente samt der Nachzahlung eingegangen.
      Werde gleich mal am Montag die VBL anrufen.

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        #4
        Hallo bobber112,
        es gibt nichts einfacheres als den Bescheinigungsabruf von Mein ELSTER.
        Ich war 2021 Arbeitnehmer, dann Rentner (mit VBL) ,auch die VBL übermittelt alles an das Finanzamt). Am 01.03. konnte ich alles abrufen, Werte nachgeprüft , haushaltsnahe Dienstl. eingetragen und abgeschickt. Fertig.

        Gruß

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          #5
          Bisher ist nur die Bewilligung der VBL Rente samt der Nachzahlung eingegangen.
          Wann hast du denn die Nachzahlung erhalten ? Wenn das erst 2022 war, muss das auch erst 2022 versteuert werden
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Moin, im Bescheid steht, ihre Rente beginnt am 1 Oktober 2021.

            Ich dachte, dass die Nachzahlung, welche ich am 26.01.2022 bekommen habe zum Steuerjahr 2021 zählt.

            Also brauche brauche ich diese Bescheinigung erst nächstes Jahr auszufüllen.

            Und wie verhält es sich mit der normalen Rentenzahlung.
            Genau so ?

            Da ist der Fall gleich, Rentenbeginn ab 1.Oktober 2021 und die Nachzahlung war am 05.01.2022 auf mein Konto.
            Also brauch für 2021 weder Anlage R noch Anlage R-AV / bAV auszufüllen.

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              #7
              Hallo,

              nutze doch einfach den Bescheinigungsabruf, wie schon von den Vorpostern empfohlen.
              Da sparst du dir das Kopfzerbrechen und die Fragerei.
              Gruß FIGUL

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                #8
                Also brauch für 2021 weder Anlage R noch Anlage R-AV / bAV auszufüllen.
                Wenn die ersten Rentenzahlungen erst im Januar 2022 zugeflossen sind, ist das so. Dann gibt es für beide Renten für 2021 keine Bescheinigungen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Erstmal Danke für die hilfreichen Infos von euch.

                  Nun, da werde ich für das Steuerjahr 2021 etwas mehr rausbekommen da ich weniger zu versteuern habe.

                  Dafür aber im Steuerjahr 2022 vermutlich mehr bezahlen, da die Nachzahlung mit hinzu kommt.

                  Na ja, ändern kannn man sowieso nichts daran.

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                    #10
                    Dafür aber im Steuerjahr 2022 vermutlich mehr bezahlen, da die Nachzahlung mit hinzu kommt.
                    Das wirst du in einem Jahr sehen. Nicht vergessen, ab 2022 Rückstellungen für die Steuerzahlung zu bilden, es wird ja keine Lohnsteuer

                    mehr einbehalten und Vorauszahlungen werden in deinem Fall vorerst auch nicht festgesetzt.

                    Solltest du zwischen Oktober und Dezember 2021 Entgeltersatzleistungen, wie z. B. Krankengeld bezogen haben, wäre die Rechtslage etwas anders
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Ja, ich träume schon von Rückstellungen, mir wird schon ganz übel,wenn ich daran denke, was ich als Rentner an Steuren zahlen darf.

                      Wie ist den die Rechtslage bei Krankengeldbezug ? Ich habe nämlich teilweise zwischen Oktober-Dezember Krankengeld bezogen.
                      Bescheinigung habe ich von meiner TK erhalten.

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                        #12
                        Wie ist den die Rechtslage bei Krankengeldbezug ? Ich habe nämlich teilweise zwischen Oktober-Dezember Krankengeld bezogen.
                        Dann rechnet die Rentenversicherung mit der Krankenkasse ab. Das Finanzamt wird dann die verrechnete Rente trotzdem 2021 versteuern
                        Das ist in den Einkommensteuerrichtlinien R 32b Abs. 4 geregelt. Du solltest die Abrechnungsunterlagen mit der Steuererklärung für 2021 einreichen

                        Rückwirkender Wegfall von Entgelt-, Lohn- oder Einkommensersatzleistungen

                        Fällt wegen der rückwirkenden Zubilligung einer Rente der Anspruch auf Sozialleistungen (z. B. Kranken- oder Arbeitslosengeld) rückwirkend ganz oder teilweise weg, ist dies am Beispiel des Krankengeldes steuerlich wie folgt zu behandeln:

                        Soweit der Krankenkasse ein Erstattungsanspruch nach § 103 SGB X gegenüber dem Rentenversicherungsträger zusteht, ist das bisher gezahlte Krankengeld
                        als Rentenzahlung anzusehen und nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG der Besteuerung zu unterwerfen. Das Krankengeld unterliegt insoweit nicht dem
                        Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG.

                        Gezahlte und die Rentenleistung übersteigende Krankengeldbeträge i. S. d. § 50 Abs. 1 Satz 2 SGB V sind als Krankengeld nach § 3 Nr. 1 Buchstabe a EStG steuerfrei; § 32b EStG ist anzuwenden. Entsprechendes gilt für das Krankengeld, das vom Empfänger infolge rückwirkender Zubilligung einer Rente aus einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung nach § 50 Abs. 1 Satz 3 SGB V an die Krankenkasse zurückzuzahlen ist.


                        Soweit die nachträgliche Feststellung des Rentenanspruchs auf VZ zurückwirkt, für die Steuerbescheide bereits ergangen sind, sind diese Steuerbescheide nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Charlie,danke für dein geballtes Fachwissen.
                          Du hast mir echt sehr gut geholfen

                          An die Entgeltersatzleistungen aus 2021 hatte ich schon gedacht unter unter Einkommensersatzleistungen bei Elster eingetragen.


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                            #14
                            An die Entgeltersatzleistungen aus 2021 hatte ich schon gedacht unter unter Einkommensersatzleistungen bei Elster eingetragen.
                            Hast du denn bereits eine Abrechnung zwischen Krankenkasse und Rentenversicherung erhalten ?
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Ja am 30.01 Krankengeld 818,62 / Krankengeld Rentenerstattung 608,97

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