Hallo,
ich Ärztin, bin daher von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit, da ich in die berufsständischen versorgungseinrichtungen einzahlen muss. Auf meiner Lohnsteuerabrechung steht daher bei jeweils 22a und 23a der gleiche Betrag (negativer Betrag) und bei 22b und 23b jeweils der gleiche Betrag. Jetzt verstehe ich nicht was ich in Zeile 4 bzw Zeile 9 bei Beiträge zur Altersvorsorge eingeben muss. Soll ich dann die Beträge aus 22a udn 22b (bzw. 23a und 23b) mit einander verrechnen? Zeile 5 und 6 kann ist dann leer lassen, wenn ich ansonsten nicht zusätzlich ienzahle richtig?
Vielen Dank im Vorraus!
ich Ärztin, bin daher von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit, da ich in die berufsständischen versorgungseinrichtungen einzahlen muss. Auf meiner Lohnsteuerabrechung steht daher bei jeweils 22a und 23a der gleiche Betrag (negativer Betrag) und bei 22b und 23b jeweils der gleiche Betrag. Jetzt verstehe ich nicht was ich in Zeile 4 bzw Zeile 9 bei Beiträge zur Altersvorsorge eingeben muss. Soll ich dann die Beträge aus 22a udn 22b (bzw. 23a und 23b) mit einander verrechnen? Zeile 5 und 6 kann ist dann leer lassen, wenn ich ansonsten nicht zusätzlich ienzahle richtig?
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