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Beiträge zur Altersvorsorge (Anlage Vorsorgeaufwand)

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    Beiträge zur Altersvorsorge (Anlage Vorsorgeaufwand)

    Hallo,
    ich Ärztin, bin daher von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit, da ich in die berufsständischen versorgungseinrichtungen einzahlen muss. Auf meiner Lohnsteuerabrechung steht daher bei jeweils 22a und 23a der gleiche Betrag (negativer Betrag) und bei 22b und 23b jeweils der gleiche Betrag. Jetzt verstehe ich nicht was ich in Zeile 4 bzw Zeile 9 bei Beiträge zur Altersvorsorge eingeben muss. Soll ich dann die Beträge aus 22a udn 22b (bzw. 23a und 23b) mit einander verrechnen? Zeile 5 und 6 kann ist dann leer lassen, wenn ich ansonsten nicht zusätzlich ienzahle richtig?

    Vielen Dank im Vorraus!

    #2
    Auf meiner Lohnsteuerabrechung steht daher bei jeweils 22a und 23a der gleiche Betrag (negativer Betrag) und bei 22b und 23b jeweils der gleiche Betrag.
    Das mit dem negativen Betrag verstehe ich nicht ? Du zahlst doch nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein, sondern in das Versorgungswerk.

    Bei meiner Tochter, die ebenfalls angestellte Ärztin ist, steht unter den Nummern 22a und 23a jeweils 0,00. Hat dein Arbeitgeber eventuell 2021 Beiträge von der

    Rentenversicherung erstattet bekommen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich habe es bis gerade auch nicht verstanden, da ich ja eigentlich nicht in die gesetzliche Rentenversichung einzahle. Ich hab nun noch einmal auf der Lohnsteuerabrechnung von 2020 nachgeschaut. Dort steht bei 22a und 23a genau der gleiche (positive) Betrag wie bei der aktuellen Lohnsteuerabrechung von 2021 (nur hier als negativer Betrag). Ich glaube, dass der Betrag zunächst gezahlt und dann rückerstattet wurde, da ich nachträglich nach einem Arbeitgeberwechel erst wieder die Befreiung von der gesetzl. Rentenversicherung eingereicht habe.
      Was müsste ich dann aktuell in Zeile 4 und 9 angeben?

      Vielen Dank!

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        #4
        Was müsste ich dann aktuell in Zeile 4 und 9 angeben?
        Dann musst du die positiven Werte in den Zeilen 4 und 9 um die 2021 erstatteten (negativen) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung kürzen.

        Sollte die schriftliche Bescheinigung des Versorgungswerks für 2021 einen höheren Gesamtbeitrag ausweisen als die Summe der AG- und AN-Beiträge

        in der Lohnsteuerbescheinigung ausmacht, musst du den Unterschiedsbetrag in Zeile 5 der der Anlage Vorsorgeaufwand erklären.

        Wichtig: Das Versorgungswerk übermittelt die Beitragsbescheinigungen nicht an das Finanzamt!

        Im Übrigen kannst du mal ausprobieren, ob der Bescheinigungsabruf deine Lohnsteuerbescheinigung korrekt verarbeiten kann.

        Einfach bei geöffnetem Entwurf deiner Erklärung den Abruf über den Aktionsbutton mit den 3 Punkten starten.

        Abruf_2021_1.JPGAbruf_2021_2.JPG

        Ob das mit negativen Werten klappt, würde mich nämlich für die Forumsarbeit hier interessieren !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Die Zahlen passen auch nach dem Bescheinigungsabruf (Differenz von Zeile 4 zu 9 sind 2€, die dann nehme ich an durch das entsprechende Auf- und Abrunden zusatandekommen?).
          Vielen Dank für die Hilfe!

          Zuletzt geändert von R.W.; 13.03.2022, 00:01.

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            #6
            Differenz von Zeile 4 zu 9 sind 2€, die dann nehme ich an durch das entsprechende Auf- und Abrunden zusatandekommen?
            Ja, es wird zugunsten des Steuerpflichtigen auf volle Euro auf- oder abgerundet.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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