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    Mitteilung von Deutscher Rentenversicherung

    Guten Tag, letzte Woche erhielt ich ein Schreiben der DR. Es ging um die Information an die Finanzverwaltung Inhalt der Rentenbezugsmitteilung für 21. Aufgrund der bereits erfolgten Datenübermitteilung ist es nicht erforderlich, dass Sie die gemeldeten Daten in ihre EST. übertragen. Falls Sie das dennoch tun möchten, verweisen die Zeilenangaben in den Klammern auf die Positionen in den Steuerformularen Anlage R, AV und Hauptvordruck.
    Meine Frage: Können die 3 Anlagen komplett weg gelassen werden oder und das scheint mir eher der Fall zu sein lediglich die Werte nicht einzutragen.

    #2
    Hallo,

    warum schreibst du im Anwenderforum?
    Womit erstellst du die Erklärung? Dazu gibt es passende Unterforen. Da kann man deinen Beitrag verschieben.
    Der Hinweis ist nur für Erklärungen auf Papier.
    Ansonsten musst du selbverständlich alle relevanten Anlagen ausfüllen
    Gruß FIGUL

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      #3
      Meine Frage: Können die 3 Anlagen komplett weg gelassen werden oder und das scheint mir eher der Fall zu sein lediglich die Werte nicht einzutragen.
      Dann würdest du keine Steuererklärung abgeben, ansonsten hat FIGUL bereits alles geschrieben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo, habe verstanden. Hätte in mein Elster antworten müssen. Sorry, komme da manchmal durcheinander. Auch meine Frage hätte ich mir selbst beantworten können. .....das Sie die gemeldeten
        Daten..... also die Werte! Eine Frage hätte ich aber noch: Vor ein paar Monaten stand in der Zeitung das 2025 die Rentenbeiträge gänzlich befreit werden sollen zumindest für 15 Jahre der Umstellung. Bin ich denn dann von der Steuererklärung befreit?

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          #5
          Zitat von Reini253 Beitrag anzeigen
          Hallo, habe verstanden. Hätte in mein Elster antworten müssen. Sorry, komme da manchmal durcheinander. Auch meine Frage hätte ich mir selbst beantworten können. .....das Sie die gemeldeten
          Daten..... also die Werte! Eine Frage hätte ich aber noch: Vor ein paar Monaten stand in der Zeitung das 2025 die Rentenbeiträge gänzlich befreit werden sollen zumindest für 15 Jahre der Umstellung. Bin ich denn dann von der Steuererklärung befreit?
          Hallo,

          was meinst du damit?
          Wenn du über den Grundfreibetrag liegst bist du natürlich zur Abgabe verpflichtet.
          Meinst du, dasss du 15 Jahre lang keine Steuern bezahlen musst?
          Gruß FIGUL

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            #6
            Bin ich denn dann von der Steuererklärung befreit?
            Du bist ja Rentner und zahlst normalerweise keine Beiträge zur Rentenversicherung mehr. Was du gelesen betrifft entweder die volle Absetzbarkeit

            von Beiträgen zur Rentenversicherung oder das Hinausschieben der vollen Rentenbesteuerung über 2040 hinaus. Für dich ändert sich nichts !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Guten Morgen, dachte tatsächlich das ich ab 2025 keine Ekst Erklärung und somit keine Steuern mehr zahlen bräuchte. Ich liege nur deshalb über dem Grundfreibetrag da ich auch privat vorgesorgt habe, sprich pivate Rente bekomme. Hier kommen wir jetzt zur Doppelbesteuerung. Wenn die privat Rente besteuert wird dann zum 2x. Oder sieht das von Ihnen jemand anderster?

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                #8
                Zitat von Reini253 Beitrag anzeigen
                Wenn die privat Rente besteuert wird dann zum 2x. Oder sieht das von Ihnen jemand anderster?
                Wenn es eine klassische private Rentenversicherung ist, wird nur der Ertragsanteil versteuert. Nur wenn es sich um eine geförderte AV wie Riester oder Rürup handelt, ist sie komplett oder zu großem Teil steuerpflichtig.

                Hat aber mit Elster nichts mehr zu tun.

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                  #9
                  Ja, sehe ich anders, genauso der Bundesfinanzhof. Die Privatrente hast Du zwar aus versteuertem Geld angelegt, Du versteuerst aber nicht die komplette Rentenauszahlung, sondern nur einen deutlich geringeren Ertragsanteil, also nur die Erträge aus Deiner Geldanlage.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    Vielen Dank für die vielen Beiträge, hat mir sehr geholfen.

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