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FSE PersG - Angaben zu den Beteiligten und den voraussichtlichen Gewinnanteil

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    FSE PersG - Angaben zu den Beteiligten und den voraussichtlichen Gewinnanteil

    Hallo zusammen,
    Wir haben ein Fortbildungsinstitut, Rechtsform GbR, gegründet.
    Hierbei folgende Frage zum FSE PersG:

    13 - Angaben zu den Gesellschaftern/ Beteiligten und zum voraussichtlichen Gewinnanteil
    Angaben zur Aufteilungsquote für die Verteilung der Besteuerungsgrundlagen
    Zeile 92: Anteiliges Kapital/Höhe der nominellen Beteiligung zum Gründungsdatum in vollen Euro: 2500
    Zeile 92: Anteiliges Kapital/Höhe der nominellen Beteiligung zum Gründungsdatum (Zähler): ?
    Zeile 92: Anteiliges Kapital/Höhe der nominellen Beteiligung zum Gründungsdatum (Nenner): ?

    Zeile 92: Anteiliges Kapital/Höhe der nominellen Beteiligung zum Gründungsdatum in Prozent: 50

    Was bedeuten diese Angaben mit Zähler und Nenner?
    Wir bringen beide ein Startkapital von 2500 Euro ein und haben beide eine Beteiligung von 50%.

    Vielen Dank im Voraus










    #2
    [QUOTE=FortbildungsWERK;n380451]Hallo zusammen,
    Wir haben ein Fortbildungsinstitut, Rechtsform GbR, gegründet.
    Hierbei folgende Frage zum FSE PersG:

    13 - Angaben zu den Gesellschaftern/ Beteiligten und zum voraussichtlichen Gewinnanteil
    Angaben zur Aufteilungsquote für die Verteilung der Besteuerungsgrundlagen
    Zeile 92: Anteiliges Kapital/Höhe der nominellen Beteiligung zum Gründungsdatum in vollen Euro: 2500
    Zeile 92: Anteiliges Kapital/Höhe der nominellen Beteiligung zum Gründungsdatum (Zähler): ?
    Zeile 92: Anteiliges Kapital/Höhe der nominellen Beteiligung zum Gründungsdatum (Nenner): ?

    Zeile 92: Anteiliges Kapital/Höhe der nominellen Beteiligung zum Gründungsdatum in Prozent: 50

    Was bedeuten diese Angaben mit Zähler und Nenner?
    Wir bringen beide ein Startkapital von 2500 Euro ein und haben beide eine Beteiligung von 50%.

    Vielen Dank im Voraus

    Hallo,

    weisst du nicht was Zähler und Nenner ist?










    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Anscheinend nicht

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        #4
        Zähler 1 Nenner 2 ergibt 1/2 also 50%

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          #5
          Ihr seid zu zweit und jeder ist zur Hälfte beteiligt. Also Zähler 1, Nenner 2. Meines Erachtens kannst du dir aussuchen,

          ob du Zähler und Nenner angibst oder die 50 Prozent, da ist doch kein Unterschied.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Vielen Dank für die hilfreichen Antworten

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