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Kinderbetreuungskosten

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    Kinderbetreuungskosten

    Hallo,
    ich würde mich sehr feuen, wenn mir jemand folgende Frage beantworten könnte.

    Die Kosten zur Kinderbetreuung werden in Anlage Kind eingetragen.
    Wo wird die verwaltungstechnische Gebühr zur Ausstellung des Kontoauszuges zur Kinderbetreuung eingetragen?
    Wird sie einfach zu den Kinderbetreuungskosten addiert und in Anlage Kind eingetragen oder wird sie anderwo eingetragen?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten

    Es stellt sich doch die Frage ob diese Gebühr eingetragen wird. Erst dann würde ich mir Gedanken machen wo.

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      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten

      Ich weiß noch nicht einmal, was eine verwaltungstechnische Gebühr zur Ausstellung des Kontoauszuges zur Kinderbetreuung überhaupt ist.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Kinderbetreuungskosten

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Ich weiß noch nicht einmal, was eine verwaltungstechnische Gebühr zur Ausstellung des Kontoauszuges zur Kinderbetreuung überhaupt ist.
        Hallo,

        das könnte wieder eine Idee einer Stadtverwaltung oder eines Landratsamtes sein eine zusätzliche Einnahmequelle zu haben, ähnlich wie beim Bußgeldbescheid eine Schreibgebühr usw. zu erheben.

        Tschüß
        Zuletzt geändert von holzgoe; 15.11.2019, 07:08. Grund: Korrektur Rechtschreibung

        Kommentar


          #5
          AW: Kinderbetreuungskosten

          Hallo
          holzgoe hat Recht. Eine Gebühr von einer Stadtverwaltung.
          Hat jemand eine Idee wo ich diese eintragen kann.

          Vielen Dank.

          Kommentar


            #6
            AW: Kinderbetreuungskosten

            Zitat von drummer Beitrag anzeigen
            Hallo
            holzgoe hat Recht. Eine Gebühr von einer Stadtverwaltung.
            Hat jemand eine Idee wo ich diese eintragen kann.

            Vielen Dank.
            Hallo,

            mach doch keine Umstände.
            Addiere sie zu den Betreuungskosten.
            Da wird soviel Mist gemacht, da kommt es auf das bisschen auch nicht an

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Kinderbetreuungskosten

              Wird sie einfach zu den Kinderbetreuungskosten addiert und in Anlage Kind eingetragen oder wird sie anderwo eingetragen?
              Ich würde so eine Verwaltungsgebühr zu den Betreuungskosten addieren, denn die scheint ja zwangsläufig anzufallen. Ob das dann abgenickt wird, weiß ich natürlich auch nicht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Kinderbetreuungskosten

                Vielen Dank.

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