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Anlage S - Honorarbasis Schwimmlehrer

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    Anlage S - Honorarbasis Schwimmlehrer

    Guten Tag,

    ich habe im Jahr 2021 nebenher als Schwimmlehrer auf Honorarbasis gearbeitet. Was ich weiß ist, das ich zu meiner Steuererklärung zusätzlich noch eine Anlage S sowie eine EÜR ausfüllen muss. Hauptberuflich war ich angestellt.
    Wie funktioniert das mit der Anlage S auf Honorarbasis als Schwimmlehrer? Ich habe 748€ als Schwimmlehrer für das ganz Jahr verdient. Es ist doch bis zu einem Gewissen Betrag so, dass ich keine Steuern zahlen muss. Welche Zeile(n) muss ich in Anlage S ausfüllen? Ich habe es versucht. Es kommt ständig nach der Überprüfung raus, dass ich 142€ nachzahlen muss, was ich nicht verstehe.
    Könnt ihr mir bitte weiterhelfen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Florian Bauer

    #2
    Ob du für diese nebenberufliche Tätigkeit Steuern zahlen musst oder nicht, hängt davon ab, von wem du dein Honorar erhalten hast.

    Falls du als Übungsleiter nach § 3 Nr. 26 EStG giltst, bleibt das Honorar steuerfrei. Das kannst du am Ende der Anlage S angeben.

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank fr die schneller Antwort.
      In welcher Zeile soll ich den Betrag eingeben?

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        #4
        Der Gewinn ist in Zeile 4 einzutragen. Ein Steuersatz von 19 % ist doch nicht zu verachten, oder? Auf Nebeneinkünfte bis zu 410 Euro im Jahr fallen keine Steuern an.

        Kommentar


          #5
          In welcher Zeile soll ich den Betrag eingeben?
          Wenn die Voraussetzungen für die Übungsleiterpauschale gegeben sind: Auf Seite 3 Sonstiges Zeile 46. Für die Zeile 4 bleibt dann nichts übrig.

          Ein EÜR musst du dann auch nicht abgeben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Vielen Dank für die Beiträge.

            Ich bin Schwimmlehrer und gebe nur Kinderschwimmkurse. Was hat es dann mit der Anlage N Zeile 27 auf sich? Muss ich dann keine Anlage S ausfüllen?

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              #7
              Die Anlage N nehmen auch manche, richtiger wäre m. E. Anlage S. Wenn es wirklich § 3 Nr. 26 ist, braucht man dann auch keine EÜR abgeben, s.o. Charlie24

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                #8
                Was hat es dann mit der Anlage N Zeile 27 auf sich?
                Die gilt für Arbeitnehmer, also angestellte Übungsleiter. Du hast aber, von wem auch immer, ein Honorar bekommen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Folgender Sachverhalt.

                  Es besteht ein Vertrag über freie Trainer- Dienstleistungen. Mein Auftraggeber ist eine GmbH und ich bin der Auftragnehmer. Ich schreibe meine Stunden auf. Schreibe eine Rechnung an meinen Auftraggeber und erhalten danach ein Gehalt/Honorar. Es sind doch 3000€ im Jahr steuerfrei, da es sich um eine Tätigkeit handelt bei der ich nur Kinderschwimmkurse gebe. Oder habe ich einen Denkfehler?

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                    #10
                    Mein Auftraggeber ist eine GmbH ....bei der ich nur Kinderschwimmkurse gebe. Oder habe ich einen Denkfehler?
                    Das sieht auf den ersten Blick nicht nach § 3 Nr. 26 EStG aus. Du kannst doch lesen. Maßgeblich ist, aus welcher Kasse dein Honorar kommt.

                    Ein GmbH ist keine juristischen Person des öffentlichen Rechts und regelmäßig auch keine Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger

                    und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung). Dass du Kinder unterrichtest, darauf kommt es nicht an.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Ein GmbH ist keine juristischen Person des öffentlichen Rechts und regelmäßig auch keine Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätigerund kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung).
                      Es gibt schon auch gGmbH (gemeinützige GmbH). Aber das müsste der Fragesteller eigentlich wissen, wenn das zuträfe.

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                        #12
                        Es gibt schon auch gGmbH (gemeinützige GmbH).
                        Das ist mir schon bekannt, deshalb habe ich ja auch geschrieben: .... regelmäßig auch keine Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, ... Zwecke
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Danke für den ganzen Input. Ihr habt mir sehr geholfen.

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