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riester gekündigt wo eintragen

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    riester gekündigt wo eintragen

    Hallo zusammen,
    ich habe im letzten Jahr (2021) meine Riester-Rente gekündigt und mir auszahlen lassen.
    Jetzt (in 2022 für 2021) möchte ich den ausgezahlten Betrag ordnungsgemäß eintragen, weiß auch schon wo: Anlage R-AV/bAV. Aber mir erschließt nicht wo GENAU und WIE...??? Alle Beschreibungen wie z. B. "...lt. Nummer 9a..." o. ä. stehen nicht in der Kündigungsbestätigung oder sonstwo in meinen Riester-Unterlagen.
    Kann mir jemand helfen?
    Alles andere habe ich super gefunden in Elster!
    VG, chrissto

    #2
    Du musst noch eine Leistungsmitteilung von der Versicherung bekommen haben, aus der zu entnehmen ist, wo Du die Einträge machen musst.

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      #3
      Normalerweise sollte auch eine abrufbare elektronisch übermittelte Bescheinigung vorliegen. Starte mal bei geöffnetem Entwurf den Abruf.

      Das geht über den Aktionsbutton mit den 3 Punkten.

      Abruf_2021_1.JPGAbruf_2021_2.JPG
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo!
        Darf ich mich einmal kurz hier einklinken?
        Ich kann zwar leider nicht helfen, aber ich habe just vor, ebenfalls meinen Riester-Vertrag zu kündigen, also den Rückkaufswert in Anspruch zu nehmen.
        Heute habe ich wegen Nachfragen meinerseits noch mit meinem Versicherer telefoniert - der sagte mir aber, dass das Finanzamt wohl noch auf mich zukommen wird und Rückforderungen stellen wird. Wie hoch die seien, konnte mir die Dame von der Versicherung natürlich nicht sagen. Sie meinte, ich solle mal meine Steuererklärungen durchgehen - dann würde ich das wissen...

        Leider bin ich, was Steuern angeht, der totale Volldepp. Ja, da stehen Zahlen in den Steuerbescheiden, die ich noch finden konnte. Ich müsste bis ins Jahr 2008 zurückgehen; die Bescheide habe ich aber nicht mehr oder könnte sie nur unter größtem Zeitaufwand hervorkramen.

        Deshalb meine Frage:
        Gibt mir das Finanzamt eine Antwort, wenn ich nett frage, wie viel sie im Falle meiner Kündigung des Riestervertrags zurückfordern? Oder geben die sich mit solchen "Schmeißfliegen" wie mich nicht ab?
        Darf ich mal ganz frech fragen, lieber chrissto, wie hoch der Rückkaufswert war und wie viel vom FA zurückgefordert wurde? Mein Rückkaufswert liegt bei 11000 EUR - aber halt angesammelt über ca. 13 Jahre....viel eingezahlt habe ich da nicht so...vielleicht ist das ja jetzt ein Vorteil, weil dann nicht viel gefordert werden kann?!

        Würde mich riesig über Meinungen freuen.
        Ein DANKESCHÖN schonmal vorab!

        Viele Grüße
        direX

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          #5
          Hallo zusammen,
          vielen Dank für die Rückmeldungen!
          Es ist tatsächlich so: Ich bekomme noch eine Info hierüber vom Versicherer (soll auf dem Weg sein...)

          @direX: Ich habe mit meiner Sachbearbeiterin kein Problem, wenn ich anrufe. Ich denke, wenn man freundlich anfragt, ist doch jede(r) nett...
          Was den Rückkaufwert angeht: Es werden Zulagen und Steuervorteile natürlich wieder zurückgefordert und für den Rest muss Steuern gezahlt werden. Wie hoch, kommt für mich jetzt schriftlich vom Versicherer...

          VG, chrissto

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            #6
            Das Finanzamt wird Dir darauf keine Antwort geben können, weil es das selbst nicht weiß und auch dafür nicht zuständig ist. Nach §§ 93 und 94 EStG erledigt das die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen in Cottbus, ein Teil der Deutschen Rentenversicherung. Das ist die Stelle, die Deinem Riester-Anbieter die Zulagen für Dich gezahlt hat und an den Dein Anbieter vorher Deinen Zulagenantrag weitergeleitet hat.

            Hier findest Du etwas von der Stiftung Warentest: https://www.test.de/Riester-Rente-De...gen-5610391-0/
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Es ist tatsächlich so: Ich bekomme noch eine Info hierüber vom Versicherer (soll auf dem Weg sein...)
              Besonders früh sind die aber nicht dran. Eigentlich sollten die Leistungsmitteilungen (Bescheinigungen) für 2021 bis Ende Februar 2022 erstellt werden,

              jetzt ist immerhin schon Mitte März.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Picard777 Danke für die Rückmeldung!

                Charlie24 Lt. meinem Vers.Anbieter schicken sie normalerweise am 12.3., diesmal verspätet am 15.3. ‍♀️
                Wichtig ist mir: Ich komme jetzt weiter und habe hier im Forum einiges gelernt!

                Kommentar


                  #9
                  Das ist aber ein sehr nettes und kompetentes Forum hier. Danke, chrissto und Danke, Picard777 für die bisherigen Antworten!
                  Also werde ich mal die ZfA nett fragen, ob die mir dahingehend Auskunft erteilen können, ob sich eine Kündigung lohnt.

                  Oder aber....ihr seid ja alle so kompetent hier, dass ich selber denke, ich weiß gar nix...

                  Weswegen ich überhaupt darüber nachdenke, den Vertrag zu kündigen.
                  Damals, in 2008, als ich den Vertrag schloss, war ich noch Angestellter im öff. Dienst. Mittlerweile bin ich verbeamtet auf Lebenszeit. Da ich das mit dem Riester quasi immer sofort wieder vergesse, lief das halt jahrelang so weiter - ich glaube, ich habe da immer monatlich die vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber reingebuttert. War das irgendwas mit 6,soviel Euro? Kann auch sein, dass ich gerade vollkommenen Schmarrn erzähle und das gar nix damit zu tun hat. Egal. Zeigt nur, wie wenig ich von dieser Materie verstehe.
                  Anyway, jedenfalls kam vor ein paar Tagen dieser Brief vom Versicherer, wo auch drin stand: Rückkaufswert. Wenn Sie zum 1. Januar 2022 gekündigt hätten, dann...bla bla. Darunter stand, dass ich ab Mai 2048 dann eine Rente von 83 EUR/Monat bekäme.
                  Und da dachte ich mir:
                  1. 83 EUR sind jetzt nicht sooooooooo viel.
                  2. Ich erhalte als Pension bestimmt ein bisschen mehr.
                  3. Rund 10000 EUR jetzt haben, klingt gut.

                  Ja, sorry für den langen Text...aber so ist halt der Hintergrund.
                  Kündigen oder nicht? :P

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                    #10
                    Hallo,

                    ist zwar OT: Ich würde den Vertrag ruhen lassen.
                    Dann musst du nichts zurück zahlen (Zulagen, Steuerersparnis)
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      3. Rund 10000 EUR jetzt haben, klingt gut.
                      Es muss jeder selbst wissen, ob so eine Kündigung sinnvoll ist. Die Zulagen und die Steuerermäßigung für den Sonderausgabenabzug müssen

                      jedenfalls zurückgezahlt werden.

                      Viel Geld sind 10.000,00 € objektiv ja nicht, die versprochene Rente, für die du ja weiter einzahlen musst, natürlich auch nicht. Als Beamter ist man nicht unbedingt

                      auf dieses Zubrot angewiesen, immer vorausgesetzt, es bleibt beim jetzigen Versorgungssystem. Dass Riester sich nur rechnet, wenn man ziemlich alt wird und vom

                      Sonderausgabenabzug steuerlich profitiert hat, ist nun seit einigen Jahren bekannt. Das musst du dir eben mal ansehen, wieviel das bei dir bisher ungefähr ausmacht.

                      Die Steuererstattung aus der Günstigerprüfung beim Sonderausgabenabzug ist ja an dich gegangen und nicht in den Riestervertrag geflossen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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