Ein schädlich aufgelöster Riester wird nach Abzug der Zulagen im Wesentlichen wie die Auszahlung aus einer klassischen Lebensversicherung behandelt. Das Wo des Eintragens richtet sich nach dem Wie der Besteuerung ab, was wiederum von Art der Versicherung, Laufzeit und Lebensalter abhängt.
Die Zeit, dass Auszahlungen aus Lebensversicherungen steuerfrei ist jedenfalls weitgehend vorbei. Ich habe noch so ein Schätzchen von Ende des letzten Jahrtausends, wo die Zahlung eigentlich steuerfrei sein müsste, aber das ist natürlich kein Riester.
Konkreter kann man da eigentlich nicht antworten.
Die Zeit, dass Auszahlungen aus Lebensversicherungen steuerfrei ist jedenfalls weitgehend vorbei. Ich habe noch so ein Schätzchen von Ende des letzten Jahrtausends, wo die Zahlung eigentlich steuerfrei sein müsste, aber das ist natürlich kein Riester.
Konkreter kann man da eigentlich nicht antworten.

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