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Ausländische-Steuer bei Amazon-Verkauf,Umsatzsteuervoranmeldung anrechnen?(Luxamburg)

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    Ausländische-Steuer bei Amazon-Verkauf,Umsatzsteuervoranmeldung anrechnen?(Luxamburg)


    Ich kaufe ein Produkt 500 € (19% USt enthalten) von einem Lokalgeschäft in Deutschland. Danach verkaufe ich das Produkt 1000 € auf Amazon. 30 € ist Versand kosten(diese Gebühren sind auch bei Amazon und nicht bei DHL). Amazon nimmt 70 € als Provision. Ich gewinne 430 € (19 % USt enthalten) . Wie muss ich diese Beträge richtig in Umsatzsteuer-Voranmeldung Formular ausfüllen und welche Kennziffern sind richtig? Wenn es bei Amazon Deutschland wäre, wusste ich welche Kennziffer ist richtig(KZ 81 und 66). Aber die Rechnungen kommen aus Amazon-Luxemburg (innerhalb der EU) . Deswegen brauche ich Hilfe. Danke

    Zusammenfassung:
    der Ganze Umsatz: 1030 Euro
    500 € Produkt Anschaffung-Kosten (19 % USt = 79,83 € abziehbare Vorsteuerbeträge)
    30 € Versandkosten
    70 € E-Amazon-Provision
    1000 € Produkt Verkaufspreis
    Zuletzt geändert von Emanuel2; 16.03.2022, 12:35.

    #2
    Ausländische Umsatzsteuer kann nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden.

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Ausländische Umsatzsteuer kann nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden.
      Das ist innerhalb der EU. Also es muss also angerechnet werden

      Kommentar


        #4
        Zitat von Emanuel2 Beitrag anzeigen
        Das ist innerhalb der EU. Also es muss also angerechnet werden
        Ok, Du hast den europäischen Binnenmarkt verstanden. Dann behandle das auch so wie es richtig ist.

        Kommentar


          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

          Ok, Du hast den europäischen Binnenmarkt verstanden. Dann behandle das auch so wie es richtig ist.
          Bitte entweder antworten Sie meine Frage oder lassen Sie es einfach. Ich brauche keine Beratung. Dankeschön

          Kommentar


            #6
            Zitat von Emanuel2 Beitrag anzeigen
            Bitte entweder antworten Sie meine Frage oder lassen Sie es einfach
            Ok, dann also:

            Kennzahl 81 - 1030
            Kennzahl 66 - alle deutschen Umsatzsteuern, die von anderen Unternehmern für Dein Unternehmen in Rechnung gestellt wurden. Es reicht also nicht 500 € (19% USt enthalten), sondern der Steuerbetrag muss explizit aufgeführt sein.

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              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

              Ok, dann also:

              Kennzahl 81 - 1030
              Kennzahl 66 - alle deutschen Umsatzsteuern, die von anderen Unternehmern für Dein Unternehmen in Rechnung gestellt wurden. Es reicht also nicht 500 € (19% USt enthalten), sondern der Steuerbetrag muss explizit aufgeführt sein.
              So ist richtig, wenn die Unternehmen in Deutschland sind. Aber für die anderen Unternehmen, die außerhalb von Deutschland sind, aber in EU sind, habe ich etwas über Kennziffern 46/47/67 gehört. Trotzdem danke

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                #8
                Das wäre eher eine rechtliche Frage, ob man Rechnungen, die ausländische Umsatzsteuern enthalten, trotzdem noch dort angeben muss. Aber nachdem man ja nicht immer (den vollen) Vorsteuerabzug hat, wäre das wohl zu bejahen.

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