Guten Tag,
ich bin angestellt (sozialversicherungspflichtig beschäftigt), aber zudem freiberuflich tätig (u. a. Internetblog). Deshalb gebe ich unter elster.de neben der Einkommensteuererklärung, die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) und eine Umsatzsteuererklärung ab.
Nun erziele ich Einnahmen aus der VG Wort. Diese beziehen sich sowohl auf Texte aus der sozialversicherungspflichtigen als auch der freiberuflichen Tätigkeit (u. a. Internetblog).
Wenn ich nur sozialversicherungspflichtig beschäftigt wäre, würden die Einnahmen aus der VG Wort in der Einkommensteuererklärung, Anlage S, Zeile 4 mit der Bezeichnung „Tantiemevergütung aus Zweitnutzungsrechten gemäß Urhebergesetz“ erfasst werden.
Da ich aber auch freiberuflich tätig bin, sollten die VG-Wort-Einnahmen auch in der Anlage EÜR, Gewinnermittlung, Zeile 11 als „Betriebseinnahmen“ aufgeführt werden. Sollte ich dann die VG-Wort-Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit hier separat erfassen?
Und wie verhält es sich dann mit der Anlage S, Zeile 4? Kommen hier nur die aus der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erzielten VG-Wort-Einnahmen?
Vielen Dank für den Tipp.
ich bin angestellt (sozialversicherungspflichtig beschäftigt), aber zudem freiberuflich tätig (u. a. Internetblog). Deshalb gebe ich unter elster.de neben der Einkommensteuererklärung, die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) und eine Umsatzsteuererklärung ab.
Nun erziele ich Einnahmen aus der VG Wort. Diese beziehen sich sowohl auf Texte aus der sozialversicherungspflichtigen als auch der freiberuflichen Tätigkeit (u. a. Internetblog).
Wenn ich nur sozialversicherungspflichtig beschäftigt wäre, würden die Einnahmen aus der VG Wort in der Einkommensteuererklärung, Anlage S, Zeile 4 mit der Bezeichnung „Tantiemevergütung aus Zweitnutzungsrechten gemäß Urhebergesetz“ erfasst werden.
Da ich aber auch freiberuflich tätig bin, sollten die VG-Wort-Einnahmen auch in der Anlage EÜR, Gewinnermittlung, Zeile 11 als „Betriebseinnahmen“ aufgeführt werden. Sollte ich dann die VG-Wort-Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit hier separat erfassen?
Und wie verhält es sich dann mit der Anlage S, Zeile 4? Kommen hier nur die aus der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erzielten VG-Wort-Einnahmen?
Vielen Dank für den Tipp.
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