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Vorauszahlungen in der Berechnung der Einkommenssteuer 2020 nicht berücksichtig

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    Vorauszahlungen in der Berechnung der Einkommenssteuer 2020 nicht berücksichtig

    Bei meiner EkST für 2020 am 04.12.2020 habe ich nach der Eingabe in Elster die Steuerberechnung durchführen lassen. Danach hätte ich eine deutliche Nachzahlung zu erwarten gehabt. Wie sich nun im endgültigen Steuerbescheid herausstellt wurden meine Vorauszahlungen in der vorläufigen Steuerberechnung nicht berücksichtigt.

    Hat jemand eine Idee warum die Vorauszahlungen in der vorläufigen Steuerberechnung überhaupt nicht berücksichtigt werden? Ist geplant dies zu ändern?

    Grüße
    Stef

    #2
    Wurde hier schon verschiedentlich behandelt:

    "Elster" ist kein Programm oder Webanwendung, sondern eine Schnittstelle, die in diversen Programmen eingesetzt wird. Außerdem ist das Elster Anwender-Forum erst recht kein Steuerprogramm, sondern: ein Forum. Du meinst vermutlich "Mein Elster", daher verschiebe ich mal ins passende Unterforum und wünsche gute Besserung bei der Lesekompetenz. :-)

    Mein Elster hat -genauso wie auch andere Steuerprogramme- keinen Zugriff auf die geleisteten Vorauszahlungen und kan sie daher auch nicht berücksichtigen. Nein, das ist auch nicht geplant.

    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Zitat von sseibold Beitrag anzeigen
      Wie sich nun im endgültigen Steuerbescheid herausstellt wurden meine Vorauszahlungen in der vorläufigen Steuerberechnung nicht berücksichtigt.
      Wie meinst Du das? Im Steuerbescheid sind doch keine Angaben über die vorläufige Steuerberechnung.

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        #4
        Hallo,

        Hat jemand eine Idee warum die Vorauszahlungen in der vorläufigen Steuerberechnung überhaupt nicht berücksichtigt werden?
        Ganz einfach: Man kann die Vorauszahlung gar nicht eingeben, ergo wird sie auch nicht berücksichtigt.

        Ist geplant dies zu ändern?
        Das weiß hier im Forum keiner.
        Es gibt aber eigentlich wichtigere Punkte die geändert werden sollten (etwa eine einfache Möglichkeit, Einzel- und Zusammenveranlagung zu vergleichen). Dein Problem kann man ganz leicht mit einem Taschenrechner aus dem Weg räumen (aber zugegeben, man muss erstmal wissen das man etwas rechnen muss).

        Wie meinst Du das? Im Steuerbescheid sind doch keine Angaben über die vorläufige Steuerberechnung.
        ??? - das hat doch auch niemand behauptet.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          Ganz einfach: Man kann die Vorauszahlung gar nicht eingeben, ergo wird sie auch nicht berücksichtigt.
          Was aber leicht zu ändern wäre. Bekanntlich gibt es das Formular Zusatzangaben für die Steuerberechnung. Dort ein paar Zeilen für geleistete

          Vorauszahlungen unterzubringen, wäre kein großer Aufwand. In kommerziellen Programmen geht das doch auch.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Was aber leicht zu ändern wäre. Bekanntlich gibt es das Formular Zusatzangaben für die Steuerberechnung. Dort ein paar Zeilen für geleistete

            Vorauszahlungen unterzubringen, wäre kein großer Aufwand. In kommerziellen Programmen geht das doch auch.
            Hallo,

            warum sollte man das ändern?
            Bleistift und Papier oder Taschenrechner tut es auch.
            Man kann ebenso Excel verwenden.
            Außerdem würden jede Menge Fragen kommen (wie jetzt auch) wo man die Zeilen findet
            Gruß FIGUL

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              #7
              warum sollte man das ändern?
              Objektiv spricht nichts dagegen. Festgestellte Verlustvorträge z. B. kann man dort schon seit Jahren für die Steuerberechnung erfassen.

              Es ist doch kein Programmieraufwand, noch ein paar Zeilen für die Vorauszahlungen einzufügen. Das mit den Fragen gibt sich schon.

              Jedes kommerzielle Steuerprogramm bietet diesen Service. Taschenrechner ist schon lange out und das ständige Nachpflegen in Excel ist lästig.

              Mit Papier sollte man generell sparsam umgehen, bei der Herstellung werden bekanntlich jede Menge Ressourcen verbraucht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo,

                warum sollte man das ändern?
                Bleistift und Papier oder Taschenrechner tut es auch.
                Warum wurde denn Elster überhaupt entwickelt? Bleistift (bzw. Kugelschreiber) und Papierformulare tun es doch auch.

                Und wie ich in #4 schon schrieb muss man auch erstmal wissen, dass man selber rechnen muss. Das wirkliche Tun wird dann wohl fast jeder hinbekommen.

                Außerdem würden jede Menge Fragen kommen (wie jetzt auch) wo man die Zeilen findet
                Warum sollte es zu mehr Fragen kommen?

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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