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    #16
    Ich bekomme das volle Kindergeld und teile mir den Kinder-Fb mit meiner Ex-Frau.
    Was ich jetzt nicht ganz verstanden habe. Wenn beide Ehegatten ausreichend zum Unterhalt der Kinder beitragen, steht jedem der halbe Kindergeldanspruch zu,

    2021 erhöht um den halben Corona-Bonus. Ob die Günstigerprüfung Kinderfreibetrag zu Kindergeld positiv ausfällt, hängt allein vom Einkommen des jeweiligen

    Elternteils ab und wird für jeden getrennt gerechnet, aufzuteilen ist da eigentlich nichts.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Was ich jetzt nicht ganz verstanden habe. Wenn beide Ehegatten ausreichend zum Unterhalt der Kinder beitragen, steht jedem der halbe Kindergeldanspruch zu,

      2021 erhöht um den halben Corona-Bonus. Ob die Günstigerprüfung Kinderfreibetrag zu Kindergeld positiv ausfällt, hängt allein vom Einkommen des jeweiligen

      Elternteils ab und wird für jeden getrennt gerechnet, aufzuteilen ist da eigentlich nichts.
      Problem hat sich gelöst. Wodurch?

      Habe bemerkt, dass ich beim Kindergled noch den Wert aus 2020 stehen hatte. Habe den Wert korrigiert (war allerdings kein großer Unterschied), und auf einmal berücksichtigt Elster den Kinder-FB.

      Vielen Dank an alle fürs Mit-Nachdenken!
      Zuletzt geändert von Melone; 18.03.2022, 19:41.

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