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Entlastungsbetrag alleinerziehend

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    Entlastungsbetrag alleinerziehend

    Hallo, ich habe eine Frage. Ich bin alleinerziehend mit 4 Kids und habe die Steuerklasse 2 mit monatlich gewährten Freibeträgen, alles seit 01.01.20 über das Finanzamt beantragt und genehmigt. Nun bin ich gerade dabei die Steuererklärung zu machen.

    Ist es richtig, dass ich in der Steuererklärung trotzdem nochmal in der Anlage Kind je Kind den Entlastungsbeitrag auswählen muss? Denn wenn ich es nicht mache steht bei der Berechnung 1000 Euro Nachzahlung und das kann ich mir nicht vorstellen.

    Danke für die Hilfe.

    LG Ramona

    #2
    Ist es richtig, dass ich in der Steuererklärung trotzdem nochmal in der Anlage Kind je Kind den Entlastungsbeitrag auswählen muss?
    Ja, das ist richtig, die Steuererklärung muss vollständig sein. Deine Lohnsteuerklasse spielt für die Ermittlung der Einkommensteuer keine Rolle.

    Hier bist du im falschen Unterforum gelandet. Verwendest du Mein ELSTER ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Gott sei Dank!!!! Vielen Dank für die Hilfe hatte schon kurz Herzrasen

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        #4
        Zitat von Monimaus101_B Beitrag anzeigen
        Gott sei Dank!!!! Vielen Dank für die Hilfe hatte schon kurz Herzrasen
        Hallo,

        weil du das falsche Unterforum gewählt hast?
        Gruß FIGUL

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          #5
          Oh hab ich das? Entschuldigung. War nicht meine Absicht.

          Und ja ich verwende mein Elster.

          Herzrasen wegen der Nachzahlung.

          Vg Ramona

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            #6
            Und ja ich verwende mein Elster.
            Ich habe das Thema in das richtige Unterforum verschoben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Monimaus101_B Beitrag anzeigen
              Gott sei Dank!!!!
              Könnte man vielleicht meinen, ja. Aber das ist eher ein Ding der Gesetzgebung.

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                #8
                Ich hatte im letzten Jahr nur Steuerklasse II und die Angaben für den Entlastungsbetrag für unsere drei Kinder (ein Sohn lebt bei mir) vergessen.
                In diesem Jahr bin ich über die Eingabemöglichkeit Entlastungsbetrag gestolpert und hatte bei der Prüfung/Berechnung eine so hohe Rückzahlung, dass ich mich sehr geärgert habe, das im letzten Jahr vergessen zu haben.
                Dann wurde ich misstrauisch und habe einige Ausfüllhilfen für Alleinerziehende gelesen. Dort las ich dann aber sinngemäß:
                • Entweder Steuerklasse II beantragen. Dann erfolgt die Entlastung monatlich über die Berücksichtigung des Freibetrags in der Lohnsteuer
                • Oder rückwirkend über das Ausfüllen der Felder bei den Angaben für Kinder/Entlastungsbetrag in der Steuererklärung.
                Ich wollte hier im Forum eigentlich fragen, warum Elster die Einträge Kind/Entlastungsbetrag zulässt, wenn ihm die Steuerklasse II bekannt ist.

                Jetzt lese ich hier, man darf doch beides gleichzeitig nutzen/ausfüllen. Seid ihr ganz sicher?

                An der Stelle fehlt dringend eine Hilfe am Formular.

                Danke und viele Grüße
                Joachim

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                  #9
                  Lohnsteuerabzug und Einkommensteuer haben nichts mit einander zu tun. Die Angaben in der Anlage Kind, aus denen sich ergibt, dass der Alleinerziehendenfreibetrag zusteht, müssen daher zwingend gemacht werden, unabhängig davon, ob über die Steuerklasse II abgerechnet wurde oder nicht.

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                    #10
                    Jetzt lese ich hier, man darf doch beides gleichzeitig nutzen/ausfüllen. Seid ihr ganz sicher?
                    Für die Höhe der Einkommensteuer ist die Lohnsteuerklasse völlig bedeutungslos, alle Angaben müssen in der Anlage Kind gemacht werden,

                    das gilt auch für den Entlastungsbetrag.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      • Entweder Steuerklasse II beantragen. Dann erfolgt die Entlastung monatlich über die Berücksichtigung des Freibetrags in der Lohnsteuer
                      • Oder rückwirkend über das Ausfüllen der Felder bei den Angaben für Kinder/Entlastungsbetrag in der Steuererklärung.
                      dass meint, dass es nicht nötig ist die Steuererklärung auszufüllen um den Entlastungsbetrag zu bekommen wenn man die Steuerklasse zwei beim Lohnabzug hatte.
                      Ebenso ist es nicht Nötig, dass man den Freibetrag bereits beim Arbeitslohn berücksichtigen lässt, eine Eintragung ist auch noch bei der Einkommensteuer möglich.

                      wenn man jedoch die Steuerklasse zwei beantragt hatte und trotzdem eine Einkommensteuererklärung ausfüllt, muss man auch in dieser, in jeder Anlage Kind, den Entlastungsbetrag beantragen.

                      Gruß
                      Sonja

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                        #12
                        Vielen, Vielen Dank für die schnellen Antworten!

                        Dann kann ich die Steuererklärung ja heute noch absenden.

                        Ich bin ziemlich zerknirscht, dass ich das nicht selbst herausgefunden habe.
                        Eigentlich lese ich mich als Dipl. Informatiker fast täglich in neue Themen ein, habe schon bei einigen Versicherungen, drei Jahre bei der fiscus GmbH, Westlotto, Deutsche Post, etc. gearbeitet.
                        Trotzdem habe ich das hier nicht allein geschafft und bräuchte eigentlich einen Steuerberater..

                        Viele Grüße
                        Joachim

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