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Wo trage ich den Leistungsnachweis vom Arbeitsamt und den Betrag einer Abfindung ein?

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    Wo trage ich den Leistungsnachweis vom Arbeitsamt und den Betrag einer Abfindung ein?

    Guten Tag,

    ich habe zwei Fragen, in der Hoffnung das mir irgend jemand hier weiterhelfen kann.

    1. Ich habe vom Arbeitsamt einen Leistungsnachweis erhalten. Ich weiß das ich diesen Betrag der dort aufgeführt ist im Lohnsteuerjahresausgleich angeben muss. Doch wo, das weiß ich leider nicht.

    2. Von meinem letzten Arbeitgeber habe ich eine Abfindung erhalten. Wo muss ich diesen Betrag angeben?

    Im Voraus schon mal besten Dank für Eure Hilfe.

    Ich wünsche allen einen schönen Sonntag.

    Beste Grüße
    Zuletzt geändert von Bini1; 20.03.2022, 13:01.

    #2
    Zitat von Bini1 Beitrag anzeigen
    Guten Tag,

    ich habe zwei Fragen, in der Hoffnung das mir irgend jemand hier weiterhelfen kann.

    1. Ich habe vom Arbeitsamt einen Leistungsnachweis erhalten. Ich weiß das ich diesen Betrag der dort aufgeführt ist im Lohnsteuerjahresausgleich angeben muss. Doch wo, das weiß ich leider nicht.

    2. Von meinem letzten Arbeitgeber habe ich eine Abfindung erhalten. Wo muss ich diesen Betrag angeben?

    Im Voraus schon mal besten Dank für Eure Hilfe.

    Ich wünsche allen einen schönen Sonntag.

    Beste Grüße
    Hallo,

    Du machst keinen Lohnsteuerjahresausgleich, sondern eine Einkommensteuererklärung.
    Wenn du noch verrätst, womit du die Erklärung erstellst , kann dir zielgenau geholfen werden,
    Hast du für die Abfindung eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen?
    Gruß FIGUL

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      #3
      Hallo Figul,

      die Erklärung mache ich über ELSTER und ja der Betrag der Abfindung ist auf meiner Lohnsteuerbescheinigung.

      Danke für den Hinweis zu Einkommenssteuerklärung anstatt Lohnsteuerjahresausgleich :-)

      Gruß
      Bini1

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        #4
        Doch wo, das weiß ich leider nicht
        Entgeltersatzleistungen, wie ALG 1 müssen bei der Einkommensteuererklärung im Hauptvordruck erklärt werden.

        Von meinem letzten Arbeitgeber habe ich eine Abfindung erhalten. Wo muss ich diesen Betrag angeben?
        Abfindungen sind in der Anlage N zu erklären. Wo genau, kann ich dir erst sagen, wenn du Angaben machst, mit welcher Anwendung bzw.

        welchem Programm du deine Einkommensteuererklärung erstellst und ob die Abfindung ermäßigt besteuert wurde.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Entgeltersatzleistungen, wie ALG 1 müssen bei der Einkommensteuererklärung im Hauptvordruck erklärt werden.

          -> Und wo genau im Hauptvordruck?



          Abfindungen sind in der Anlage N zu erklären. Wo genau, kann ich dir erst sagen, wenn du Angaben machst, mit welcher Anwendung bzw.

          welchem Programm du deine Einkommensteuererklärung erstellst und ob die Abfindung ermäßigt besteuert wurde.


          -> Ich mache die Erklärung über ELSTER und der Betrag der Abfindung ist auf der Lohnsteuerbescheinigung unter Punkt 10 (Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere.....) angegeben


          Gruß
          Bini1



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            #6
            Zitat von Bini1 Beitrag anzeigen
            Entgeltersatzleistungen, wie ALG 1 müssen bei der Einkommensteuererklärung im Hauptvordruck erklärt werden.

            -> Und wo genau im Hauptvordruck?



            Abfindungen sind in der Anlage N zu erklären. Wo genau, kann ich dir erst sagen, wenn du Angaben machst, mit welcher Anwendung bzw.

            welchem Programm du deine Einkommensteuererklärung erstellst und ob die Abfindung ermäßigt besteuert wurde.


            -> Ich mache die Erklärung über ELSTER und der Betrag der Abfindung ist auf der Lohnsteuerbescheinigung unter Punkt 10 (Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere.....) angegeben


            Gruß
            Bini1


            Hallo,

            Elster ist keine Anwendung.
            Also womit erstellst du die Erklärung?
            Mit WISO, ALDI, LIDL, Mein Elster ....?
            Gruß FIGUL

            Kommentar


              #7

              Hallo,

              Elster ist keine Anwendung.
              Also womit erstellst du die Erklärung?
              Mit WISO, ALDI, LIDL, Mein Elster ....?
              Gruß FIGUL


              Mit "Mein ELSTER"

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                #8
                Zitat von Bini1 Beitrag anzeigen
                Hallo,

                Elster ist keine Anwendung.
                Also womit erstellst du die Erklärung?
                Mit WISO, ALDI, LIDL, Mein Elster ....?
                Gruß FIGUL


                Mit "Mein ELSTER"
                Hallo,

                Ja, warum nicht gleich so.
                Auf den Unterseiten des HV findest du die Seite 7 -Einkommenersatzleistungen.
                Genauso findest du in der Anlage N die entsprechenden Seiten
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  In Mein ELSTER ist die ermäßigt besteuerte Abfindung auf Seite 3 der Anlage N zu erklären und zwar unterhalb der Versorgungsbezüge.

                  Die Steuern sind ebenfalls dort einzutragen, einfach weiter nach unten scrollen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    In Mein ELSTER ist die ermäßigt besteuerte Abfindung auf Seite 3 der Anlage N zu erklären und zwar unterhalb der Versorgungsbezüge.

                    Die Steuern sind ebenfalls dort einzutragen, einfach weiter nach unten scrollen.
                    Supi, vielen Dank.......das ist die Sache mit der Abfindung.


                    Das wäre das eine und wo trage ich den Betrag des Leistungsnachweises (Arbeitslosengeld) ein?


                    Ich danke Dir für deine Hilfe Charlie24

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo,

                      steht in Beitrag #8
                      und hier noch einmal:
                      Auf den Unterseiten des HV findest du die Seite 7 -Einkommenersatzleistungen
                      Gruß FIGUL

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen

                        Hallo,

                        Ja, warum nicht gleich so.
                        Auf den Unterseiten des HV findest du die Seite 7 -Einkommenersatzleistungen.
                        Genauso findest du in der Anlage N die entsprechenden Seiten
                        @ FIGUL ....sorry aber für jemanden wie mich der sich damit nicht auskennt ist das eben nicht so eindeutig wie für dich. Damit ich es richtig verstehe....ich trage den Betrag dann zweimal ein?
                        Einmal auf Seite 7 auf der Unterseite des HV, und einmal in der Anlage N?

                        Wäre für mich allerdings wieder unlogisch, zweimal etwas einzutragen

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von Bini1 Beitrag anzeigen

                          @ FIGUL ....sorry aber für jemanden wie mich der sich damit nicht auskennt ist das eben nicht so eindeutig wie für dich. Damit ich es richtig verstehe....ich trage den Betrag dann zweimal ein?
                          Einmal auf Seite 7 auf der Unterseite des HV, und einmal in der Anlage N?

                          Wäre für mich allerdings wieder unlogisch, zweimal etwas einzutragen
                          Hallo,

                          verstehe ich jetzt nicht.
                          Wo und warum willst du in Anlage N dein ALG eintragen
                          Gruß FIGUL

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                            #14
                            Wäre für mich allerdings wieder unlogisch, zweimal etwas einzutragen
                            Ist es ja auch! Auf Seite 7 HV steht doch: ohne Beträge laut Zeile 28 der Anlage N und bei Zeile 28 der Anlage N steht, welche Ersatzleistungen dort

                            zu erklären sind. ALG 1 gehört nicht dazu.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen

                              Hallo,

                              verstehe ich jetzt nicht.
                              Wo und warum willst du in Anlage N dein ALG eintragen
                              Jetzt bin ich völlig durcheinander !

                              Also die ermäßigt besteuerte Abfindung trage ich auf Seite 3 der Anlage N ein richtig ?????

                              Das Arbeitslosengeld (Leistungsnachweis) auf den Unterseiten des HV die ich auf der Seite 7 -Einkommenersatzleistungen finde. Richtig ?????

                              Ich möchte halt einfach nichts falsch machen.

                              Gruß
                              Bini1




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