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Frage zum Übungsleiterfreibetrag

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    Frage zum Übungsleiterfreibetrag

    Hallo liebe Steuerprofis,

    wie der Titel schon verrät, habe ich eine Frage zum Übungsleiterfreibetrag.

    Ich bin Student und habe an meiner Uni als SHK (Übungsleiter) gearbeitet. Jetzt wollte ich meine Steuererklärung machen und habe die Lohnsteuerdaten automatisch abgerufen.

    1. Elster hat mir jetzt unter Anlage N - Arbeitslohn meine Tätigkeit reingepackt. Allerdings sollte das doch unter den Übungsleiterfreibetrag fallen, oder?
    2. Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2021 findet sich in Zeile 37 "Übungsleiterfreibetrag" eine höhere Summe, als in Zeile 3 "Bruttoarbeitslohn". Woher kommt das? Liegt das an den Beiträgen zur Rentenversicherung?
    3. Zusätzlich zur o.g. Tätigkeit habe ich noch eine weitere Übung an der Uni im Rahmen eines Honorarvertrags gehalten. Wo trage ich das ein? Muss dafür Anlage S ausgefüllt werden?

    Viele Grüße
    Daniel

    #2
    ... im Rahmen eines Honorarvertrags gehalten. Wo trage ich das ein? Muss dafür Anlage S ausgefüllt werden?
    Ja, das gehört in der Anlage S erklärt. Du musst darauf achten, dass maximal 3.000,00 € pro Jahr als steuerfrei behandelt werden dürfen,

    also musst du Honorartätigkeit und Angestelltenverhältnis zusammenrechnen.

    Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2021 findet sich in Zeile 37 "Übungsleiterfreibetrag" eine höhere Summe, als in Zeile 3 "Bruttoarbeitslohn".
    Es ist anzunehmen, dass dein Arbeitgeber einen Teil bereits steuerfrei gestellt hat. Das musst du anhand deiner Entgeltbescheinigungen überprüfen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      also musst du Honorartätigkeit und Angestelltenverhältnis zusammenrechnen.
      Um dich richtig zu verstehen: Die zwei Beträge kommen aber an unterschiedliche Stellen in der Steuererklärung, da das eine Selbstständig und das Andere im Rahmen eines Arbeitsvertrags (= Nicht selbstständig) entstand?
      Beide Tätigkeiten zusammen ergeben weniger als 2000€. Also sollte ja alles gut sein.

      Entgeltbescheinigungen
      Was ist das, bzw. wo finde ich die?

      Hast du noch eine Antwort auf Frage 1 für mich, ob Elster das korrekt eingetragen hat?

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        #4
        Die zwei Beträge kommen aber an unterschiedliche Stellen in der Steuererklärung,
        Richtig ! Wenn das insgesamt weniger als 2.000,00 € sind, darfst du alles als steuerfrei behandeln. In der Anlage S ist das auf Seite 3 Sonstiges

        in Zeile 46 zu erfassen, in der Anlage N in Zeile 27 auf Seite 7.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo zusammen,

          auch wenn das Thema schon etwas älter ist, versuche ich mal mein Glück: Seit 2021 bin ich als Übungsleiter an meiner Universität tätig, zuerst als studentische Hilfskraft (SHK) und jetzt als wissenschaftliche Hilfskraft (WHB). Kürzlich wurde ich auf den Übungsleiterfreibetrag aufmerksam und frage mich, ob ich dafür in Frage komme. Diese Frage ist für mich von besonderer Bedeutung, da ich hoffe, den Freibetrag bei der Berechnung meines BAföG-Bedarfs geltend machen zu können. Neben meiner Tätigkeit als Übungsleiter habe ich keinen weiteren Nebenjob und arbeite wöchentlich 15,87 Stunden zu einem Stundenlohn von 13,57€.Die Vergütung ist im Arbeitsvertrag als Pauschalvergütung nach den Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte beschrieben. Bisher habe ich noch nie eine Steuererklärung abgegeben, da mein Einkommen unterhalb des jährlichen Freibetrags liegt. In meinem Arbeitsvertrag ist die Position als Übungsleiter ausdrücklich vermerkt, und ich glaube, dass die pädagogische Komponente meiner Tätigkeit ebenfalls gegeben ist.

          Ich bin allerdings unsicher, da oft von ehrenamtlichen Tätigkeiten die Rede ist und ich nicht sicher bin, wo genau festgelegt wird, ob meine Tätigkeit für den Übungsleiterfreibetrag in Frage kommt. Ich würde mich daher über jegliche Rückmeldung oder Erfahrungen in dieser Angelegenheit sehr freuen.

          Mit freundlichen Grüßen
          Marc
          Zuletzt geändert von mschwa1010; 06.02.2024, 12:47.

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            #6
            Hallo Marc,

            schau Mal auf deine Lohnzettel. Wenn du Übungsleiter an der Uni bist (die Tätigkeit darf aber keine anderen Arbeiten für den Lehrstuhl umfassen) hast du Anrecht auf den Freibetrag.
            Typischerweise meldet das deine uni direkt an, sodass du nicht aktiv werden musst. Schau Mal auf deine Lohnzettel, ob da was mit Übungsleiterfreibetrag steht. Zeile 37 müsste es sein.

            Du kannst im Rahmen dieser Tätigkeit 3000€ steuerfrei verdienen. Alles darüber ist brutto Arbeitslohn und wird zusammen mit deinem anderen Nebenjob versteuert.

            Edit: Weil ich gelesen habe, dass dein anderer Nebenjob mehr als 15 Stunden pro Woche umfasst: Pass auf! Wenn du mit allen Jobs mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, zählst du nicht mehr als Vollzeitstudent. Das wird hässlich mit dem BAföG Amt und der Krankenkasse.

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              #7
              Ist es denn eine nebenberufliche Tätigkeit? Hauptberuf dann wohl Student.

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                #8
                Zunächst einmal vielen Dank für die Rückmeldungen. Da ich nur diese Nebentätigkeit ausübe, zähle ich noch als Vollzeitstudent und gehe daher davon aus, dass mein Studium als " Hauptberuf " gezählt wird.

                Wenn du Übungsleiter an der Uni bist (die Tätigkeit darf aber keine anderen Arbeiten für den Lehrstuhl umfassen) hast du Anrecht auf den Freibetrag.
                Ich gebe mehrmals in der Woche Übungen, ob meine Tätigkeit auch andere Arbeiten für den Lehrstuhl umfasst, ist Auslegungssache. Auch hier stellt sich für mich die Frage, wie dies überprüft bzw. gemessen wird. In meinem Arbeitsvertrag steht: "Die Dienstobliegenheiten der Hilfskraft werden im Einzelnen von der/dem Hochschullehrer*in, der Person mit selbstständigen Lehraufgaben oder der/dem wissenschaftlichen Mitarbeiter*in bestimmt, der/dem sie zugeordnet ist .. Im Rahmen der Beschäftigung übt die Hilfskraft im Modul X eine Übungsleitung aus."

                Typischerweise meldet das deine uni direkt an, sodass du nicht aktiv werden musst. Schau Mal auf deine Lohnzettel, ob da was mit Übungsleiterfreibetrag steht. Zeile 37 müsste es sein.
                Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung fand ich leider keinen Hinweis auf den Übungsleiterfreibetrag. Insbesondere die Zeile 37 ist leer.

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                  #9
                  Okay. Ich hatte statt eine keine gelesen. Dann passt das mit den Stunden.

                  Da musst du bei der Stelle, die dir den Vertrag gegeben hat, nachfragen, warum der Übungsleiterfreibetrag bei dir nicht angemeldet wurde. Eventuell hat es ja wirklich den Grund, dass du nicht nur Übungsleiter bist.

                  Das Ding ist jetzt folgendes: Dein AG hat deinen Lohn als Bruttolohn ans Finanzamt gemeldet. Das Freitextfeld für Übungsleiterfreibetrag in Elster ist für Einnahmen gedacht, von denen das Finanzamt nichts weiß. Bspw. Ehrenamts Pauschale, oder wie bei mir, Übungsleiter auf Honorarbasis.

                  Du kannst jetzt nicht einfach hingehen und 3k von deinem Bruttolohn abziehen und in den Freibetrag eintragen.

                  ​​​​

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                    #10
                    bzw. nur im Rahmen einer Einkomensteuerveranlagung. Wenn das FA das so anerkennt, sollte der Bescheid dem BaföG Amt genügen.

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                      #11
                      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                      bzw. nur im Rahmen einer Einkomensteuerveranlagung. Wenn das FA das so anerkennt, sollte der Bescheid dem BaföG Amt genügen.
                      Nope, dem BAföG Amt ist der Steuerbescheid herzlich egal. Die wollen nur deine Einnahmen, Vermögensgegenstände und eventuelle Verschuldungen sehen. Einkommenssteuerbescheid reicht denen nicht.
                      ​​​

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                        #12
                        Nochmals vielen Dank! Das ist ja alles ein bisschen undurchsichtig. Nur um sicher zu gehen, das heißt also, ich sollte mich zunächst an meinen Arbeitgeber wenden und fragen, warum der Übungsleiterfreibetrag nicht berücksichtigt wurde - wenn der Arbeitgeber der Meinung ist, dass der Freibetrag berücksichtigt werden kann, würde er dann das Finanzamt informieren? Und wie kann ich dann das Bafög-Amt über die Anerkennung in Kenntnis setzen?

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                          #13
                          Genau richtig. Dein Arbeitgeber kann den Freibetrag berücksichtigen. Damit taucht er auf deinen Lohnzetteln auf, die du dann ja beim Bafög Amt einreichst. Das BAföG Amt sucht sich die Informationen aus den Lohnzetteln selber raus. Ein "in Kenntnis setzen" bringt da nichts. Entweder es steht Schwaz auf weiß auf deinem Lohnzettel oder halt nicht.

                          Im BAföG Antrag selbst gibst du ja immer nur an, was du vorraussichtlich verdienen wirst an. Am Ende eines Bewilligungs Zeitraumes musst du dann die tatsächlichen Einnahmen anhand von Lohnzettel (oder geschriebenen Rechnungen im Falle einer Selbstständigkeit) nachweisen.
                          ​​​​

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                            #14
                            Vielen Dank für die Hinweise, ich werde mein Glück versuchen! :-D

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