Hallo liebes Forum,
seit Jahren finde ich hier immer die Antworten auf meine Fragen rund um das Thema Steuern. Beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung werde ich heute aber einfach nicht fündig. Das liegt aber vermutlich eher an meiner Sorge, etwas Falsches einzutragen und dadurch in Teufels Küche zu geraten
Neben meinem Job als Angesteller möchte ich noch etwas Dekoration vermieten und dafür ein Kleingewerbe inkl. Nutzung der Kleinunternehmerregelung anmelden. Gesagt, getan.
Es geht sich jetzt nur noch um Abschnitt "13 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)".
Was gehört alles überschlägig in
107 Sonderausgaben?
108 Steuerabzugsbeträge?
Bei 107 würde ich die Werte aus dem letzten Jahr heranziehen:
An dieser Stelle schon einmal danke für euren Rat und schönen Sonntag!
LG,
Steinie
seit Jahren finde ich hier immer die Antworten auf meine Fragen rund um das Thema Steuern. Beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung werde ich heute aber einfach nicht fündig. Das liegt aber vermutlich eher an meiner Sorge, etwas Falsches einzutragen und dadurch in Teufels Küche zu geraten
Neben meinem Job als Angesteller möchte ich noch etwas Dekoration vermieten und dafür ein Kleingewerbe inkl. Nutzung der Kleinunternehmerregelung anmelden. Gesagt, getan.
Es geht sich jetzt nur noch um Abschnitt "13 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)".
Was gehört alles überschlägig in
107 Sonderausgaben?
108 Steuerabzugsbeträge?
Bei 107 würde ich die Werte aus dem letzten Jahr heranziehen:
- Beiträge zur Rentenversicherung [92% von (AG-Anteil + AN-Anteil) also Zeilen 22+23 des Ausdr. der elektr. LS]
- Einbehaltene Kirchensteuer inkl. evtl. Nach-/Rückzahlungen aus dem Vorjahr (Zeile 6 des Ausdr. der elektr. LS)
- Spenden
- AN-Anteil zur gesetzlichen Krankenversicherung (Zeile 25 des Ausdr. der elektr. LS oder muss ich hier noch den AG-Zuschuss aus Zeile 24a abziehen?)
- AN-Anteil an Pflegeversicherung (Zeile 26 des Ausdr. der elektr. LS oder hier auch minus Zeile 24c?)
- Einbehaltene Lohnsteuer von 3. (Zeile 4 des Ausdr. der elektr. LS)
- Einbehaltener Soli von 3. (Zeile 5)
- Sonst nichts?
An dieser Stelle schon einmal danke für euren Rat und schönen Sonntag!
LG,
Steinie
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