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Fragebogen steuerliche Erfassung / 13 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen

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    Fragebogen steuerliche Erfassung / 13 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen

    Hallo liebes Forum,

    seit Jahren finde ich hier immer die Antworten auf meine Fragen rund um das Thema Steuern. Beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung werde ich heute aber einfach nicht fündig. Das liegt aber vermutlich eher an meiner Sorge, etwas Falsches einzutragen und dadurch in Teufels Küche zu geraten

    Neben meinem Job als Angesteller möchte ich noch etwas Dekoration vermieten und dafür ein Kleingewerbe inkl. Nutzung der Kleinunternehmerregelung anmelden. Gesagt, getan.

    Es geht sich jetzt nur noch um Abschnitt "13 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)".
    Was gehört alles überschlägig in

    107 Sonderausgaben?
    108 Steuerabzugsbeträge?

    Bei 107 würde ich die Werte aus dem letzten Jahr heranziehen:
    1. Beiträge zur Rentenversicherung [92% von (AG-Anteil + AN-Anteil) also Zeilen 22+23 des Ausdr. der elektr. LS]
    2. Einbehaltene Kirchensteuer inkl. evtl. Nach-/Rückzahlungen aus dem Vorjahr (Zeile 6 des Ausdr. der elektr. LS)
    3. Spenden
    4. AN-Anteil zur gesetzlichen Krankenversicherung (Zeile 25 des Ausdr. der elektr. LS oder muss ich hier noch den AG-Zuschuss aus Zeile 24a abziehen?)
    5. AN-Anteil an Pflegeversicherung (Zeile 26 des Ausdr. der elektr. LS oder hier auch minus Zeile 24c?)
    Bei 108 würde ich ebenfalls die Werte aus dem letzten Jahr für eine Abschätzung nehmen
    1. Einbehaltene Lohnsteuer von 3. (Zeile 4 des Ausdr. der elektr. LS)
    2. Einbehaltener Soli von 3. (Zeile 5)
    3. Sonst nichts?

    An dieser Stelle schon einmal danke für euren Rat und schönen Sonntag!

    LG,
    Steinie

    #2
    Generell gilt, dass nach den Werten im Jahr der Betriebseröffnung gefragt wird. Wenn dein Gehalt gegenüber 2021 unverändert ist, passen

    die Vorjahreswerte als Grundlage.

    Zu 1: Du darfst mit 94% rechnen, musst aber den steuerfreien AG-Anteil komplett abziehen

    Zu 4 und 5: Wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist und AG-Zuschüsse erhältst, musst du die ebenfalls vom Gesamtbeitrag abziehen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      danke für die schnelle Antwort! Genau, die Vorjahreswerte sollen mir nur als Orientierung dienen.

      Ja, ich bin über die Jahresarbeitsentgeltgrenze gekommen und damit seit 1,5 Jahren freiwillig gesetzlich versichert.
      Ich glaube, der Kern meiner Frage dreht sich genau darum, wie die Zuschüsse vom AG zu verstehen sind: Bsp. Krankenkasse: Zeile 25 sind die AN-Beiträge, Zeile 24a der AG-Zuschuss. Wenn ich dich richtig verstehe, bedeutet Gesamtbeitrag der AN-Beitrag aus Zeile 25, in dem die 24 schon enthalten ist? Oder ist dein Gesamtbetrag die Summe aus Zeile 25 und 24a gemeint, was aber für mich weniger Sinn machen würde...

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        #4
        Wenn ich dich richtig verstehe, bedeutet Gesamtbeitrag der AN-Beitrag aus Zeile 25, in dem die 24 schon enthalten ist?
        Wenn die Firma die Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung abführt (sog. Firmenzahler) muss unter Nummer 25 der Gesamtbeitrag

        bescheinigt werden, ebenso bei der Pflegeversicherung. Bei der KV siehst du das doch auf Anhieb an der doppelten Höhe.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Jetzt sehe ich es auch. Danke für den Augenöffner!

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